Baumschnittförderung 2019

Vom Regierungspräsidium haben wir die Mitteilung erhalten , dass die Auszahlung der Schnittprämie auch für 2019 genehmigt ist und somit nach erfolgtem Schnitt diese wieder abgerufen werden kann. Alle Teilnehmer am Programm sind aufgefordert bis zum 31. März 2019, die mit der Auszahlung 2018 angeforderte Anzahl von Bäumen, zu schneiden. Wir fordern dann für diese Anzahl die Auszahlung an, nur wenn eine Änderung erfolgen soll ist eine Rückmeldung an info@onsersaft.de notwendig.

Mit diesem 4. Schnittförderungsjahr ist auch für die meisten Teilnehmer das Programm dann erfüllt, nur wenige haben auch im 5. Jahr, entsprechend unserem abgegebenen Schnittkonzept, noch Pflegemaßnahmen zu machen. Diese werden davon wieder mit der Auszahlung 2019 darüber informiert.

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