Baumschnittförderung 2020

Teilnahme an Förderung „Baumschnitt Streuobst 2020“
Die Förderung „Baumschnitt Streuobst“ wird von der Landesregierung um weitere fünf Jahre
verlängert und greift ab der Schnittsaison 2020/2021. Der Verein Onser Saft e.V. wird für diese
Periode wieder einen Sammelantrag für seine interessierten Mitglieder stellen. 
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird, im Gegensatz 
zu 2015, kein Informationsabend stattfinden. Interessierte (dies gilt auch für die Teilnehmer der 
ersten Förderung, es muss ein neuer Antrag gestellt werden!) die sich am Sammelantrag 
beteiligen möchten, schicken beide beiliegenden Formblätter, ausgefüllt  und unterschrieben, bitte 
bis spätestens 10. Juni an folgende Email-Adresse: 
Je früher je besser, wir müssen weitere Anhänge und dann auch den eigentlichen Antrag noch
fertigstellen. Zuvor erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der eingereichten Unterlagen durch unsere 
Projektkoordinatoren, diese werden später auch die Durchführung des Antrages überwachen.
Bitte auch die beiliegenden Hinweise zu den Förderbedingungen beachten, weitere Informationen 
zum Thema unter
Mit saftigen Grüßen
 
Eure Vorstandschaft
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Antragsteller Teilnahmeerklärung OS 2020
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RP Anlage 2 Einverständniserklärung 2020
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RP Hinweise zum Antragsverfahren.pdf
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