Nachdem die Petition der Interessengemeinschaft abgelehnt worden ist, richten die Betroffenen ihren Blick auf das Landratsamt. Außerdem hoffen sie jetzt auf den Gesetzgeber, dass er beide Interessen unter einen Hut bringen kann.
Gaby Kiedaisch
Veröffentlicht: 17.01.2023 - 05:30
WENDLINGEN. Nach Ablehnung der Petition durch den Landtag (wir berichteten) ist bei der Interessengemeinschaft Streuobstwiese Ernüchterung eingekehrt. Während die einen gewillt sind, sich enttäuscht zurückzuziehen, richten die anderen ihren Blick nach vorne. Zumal nach Beendigung der Petition jetzt die Stillhaltefrist abgelaufen ist, und das Landratsamt die betroffenen Eigentümer wieder stärker ins Visier nehmen wird.
Für Gerald Kühr ist es gar ein „riesen Erfolg“, was die Interessengemeinschaft mit ihrer Petition erreicht habe. Zum einen sei die Petition angenommen worden und vor Ort sei es zu einer Anhörung ihrer Anliegen gekommen. Vorher hätten sie sich als Buhmänner gefühlt, mit überzogenen Bauten in der Außenwirkung. Durch die Petition habe die Interessengemeinschaft jedoch viel Öffentlichkeit erreicht. „Diese Aufmerksamkeit hätten wir sonst nicht erhalten“, sagt Kühr, „wir sind auf gutem Weg, es gibt ein Umdenken.“
Hermann Sommer, der die Petition für die über 40 betroffenen Obstwiesenbesitzer in seinem Namen eingereicht hatte, sieht das etwas pessimistischer. Sommer vermisst noch immer den Kontakt, den seiner Meinung die Ämter und Behörden mehr mit den Leuten vor Ort nutzen sollten – „und nicht nur Dekrete und Verordnungen aussprechen“.
Auch nach der Ablehnung wäre es das Beste nach Auffassung von Gerald Kühr und Wilfried Großmann, dass die Interessengemeinschaft zusammenbliebe, um sich in der anstehenden Phase mit dem Landratsamt gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Kühr und Großmann haben eigene Baumstückle in Unterboihingen, und sind von den aktuellen Aufforderungen des Landratsamts nicht betroffen. Wie sie haben sich noch weitere Unterboihinger solidarisiert mit den Wendlinger Stücklesbesitzer und auf der beigefügten Liste der Petition mitunterschrieben nach dem Motto „Das geht uns alle Streuobstwiesenbesitzer an“.
Im Gespräch mit unserer Zeitung kommt auch die Frage nach der Gleichbehandlung auf. Weshalb sind auf der gemeindeeigenen „Pfarrwiese“ im Landschaftsschutzgebiet Bolzplatz und Spielgeräte oder gar wie noch vor einigen Jahren Feuerstelle mit Bänken und Tischen rechtens, wenn sie von der Stadt aufgestellt werden, aber von einem Privatmann nicht? Er wolle die Möglichkeiten auf der Pfarrwiese deswegen nicht missen und einschränken, sagt Kühr, aber für ihn stellt sich die Frage, wo hier die Gleichbehandlung ist? Gerald Kühr nennt ein weiteres Beispiel: Ausgleichshabitate für Eidechsen. Solche Ausgleichsmaßnahmen mit aufgeschütteten Steinhäufen veränderten ebenfalls das Landschaftsbild und liefen dem Landschaftsschutz aus seiner Sicht entgegen. Kühr wundert sich wie Wilfried Großmann und Hermann Sommer, überhaupt, nach welchen Kriterien die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets (1992) gezogen worden seien, denn ein Teil befindet sich direkt bei der Autobahn und auch Strommästen durchzögen den Panoramablick.
Alle drei Streuobstwiesenbesitzer sind sich einig: Sie erkennen die Investitionen des Landes für den Erhalt der Streuobstwiesen an, diese sind aber aus ihrer Perspektive nicht alle wirklich zielführend. Als ein Beispiel benennen sie das „Schwäbische Streuobstparadies“. „Da braucht es kein Informationszentrum, weil ich weiß wie man einen Baum schneidet“, sagt Gerald Kühr, der selbst ein Baumstückle bewirtschaftet.
Viel effektiver halten sie, wenn das Land mehr Geld für die Pflege der Streuobstwiesen investieren würde. Die bisherigen Lösungen passten nicht zum Problem, bemängeln sie die Aktivitäten des Landes. Da würden Jugendliche durch Streuobst-Pädagogen für das Thema sensibilisiert und bei solchen Kursen der Wert für die Landschaft, für Flora und Fauna nur zu gut herausgestellt. Niemand würde aber reinen Wein einschenken und sagen: „Party machen müsst ihr aber woanders“, bringt es Hermann Sommer aus seiner Sicht süffisant auf den Punkt.
„Wir sind diejenigen, die für den Erhalt der Streuobstwiesen sorgen, sie pflegen und die Arbeit mit ihnen haben“, betont Hermann Sommer, „ohne uns wäre dieses Streuobstparadies nichts.“
„Im Ortsteil von Unterboihingen wurden in den letzten vier Jahren über 500 neue Obstbäume durch die Stücklesbesitzer gepflanzt“, erinnert Wilfried Großmann an die Aktion des Obst- und Gartenbauvereins Unterboihingen. Dies und die Petition nährt bei den drei Stücklesbesitzern die Hoffnung, dass durch die Petition Entscheidungsträgern in der Politik bewusst geworden sei, dass der Landtag das bestehende Gesetz so nicht lassen könne. „Der erhalt unserer Kulturlandschaft ist keine Selbstverständlichkeit, die von einigen wenigen, unter immer schwieriger werdenden Bedingungen so nebenher erledigt werden kann“, betont Sommer. Gerald Kühr hofft wie die anderen Petenten darauf, dass nach der Petition in einem ins Auge genommenen Gesetzesverfahren „ein lebensnaher Weg“ für die Streuobstwiesen und ihre Besitzer gefunden wird. Es dürfe nicht nur um Pflegearbeiten gehen, sondern es müsse auch eine gewisse Freizeitnutzung möglich sein. „Wir hoffen, dass der Gesetzgeber die Handlungsspielräume nochmals überdenkt.“
Während der Petition gab es ein Moratorium zwischen dem Landratsamt und den betroffenen über 40 Streuobstwiesenbesitzer in Wendlingen. Nun, da das Petitionsverfahren beendet ist, wird das Landratsamt jedem einzelnen Eigentümer, der es möchte, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anbieten.
Tag der Streuobstwiese 2023
Streuobstheld(inn)en für Aktionstag gesucht
Ob zur Blütezeit im Frühjahr oder zur Erntezeit im Herbst - eine Streuobstwiese ist an jedem Tag im Jahr ein ganz besonderer Ort. Und trotzdem sind die ökologisch und kulturell wertvollen Streuobstbestände in ihrer Existenz seit Jahrzehnten bedroht.
Mit dem Wochenende zum „Tag der Streuobstwiese“ ab dem 28. April feiert Europa deshalb dieses vielfältige Kleinod der Natur, die leckeren Köstlichkeiten und die Menschen dahinter. Alle Streuobstheld(inn)en sind aufgerufen, zu zeigen, warum ihre Arbeit wichtig ist, welche besonderen Produkte es dauerhaft zu Genießen gibt und warum sich ein Engagement für die Streuobstwiese lohnt.
Mitmachen, mitfeiern, schützen
Der Valentinstag ehrt die Liebe, der Tag der Streuobstwiese ehrt die Streuobstheld(inn)en. Denn überall in Europa setzen sich Menschen mit großer Leidenschaft für die Bewirtschaftung der Streuobstwiesen ein. Für den Erhalt der bedrohten Ökosysteme pflegen sie die Wiesen und Bäume, bewahren alte Sorten und Traditionen und kümmern sich um die Ernte. Das alles gibt es am Tag der Streuobstwiese für Groß und Klein zum Erleben. Egal ob als Verein, Initiative, Firma oder Privatperson: Jede und jeder kann eine Aktion zum Tag der Streuobstwiese anbieten, Interessierte zum Mitmachen und Genießen einladen und zeigen, was hinter dem großen Engagement steckt. Die Aktionen wie Produktverkostungen, Infoabende, Feste oder Führungen finden Interessierte als Teil eines vielfältigen Programms auf der Webseite www.streuobstueberall.de. Dort stehen weitere Informationen rund um diesen Streuobst-Feiertag bereit. Aufgerufen sind außerdem alle, als Botschafter:innen für den Tag der Streuobstwiese per Instagram, Zeitungsartikel oder Mundpropaganda laut zu werden. Hierzu stehen Text- und Bildmaterialien kostenfrei bereit.
Warum ein Aktionstag?
Das Motto am Tag der Streuobstwiese ist ganz im Sinne der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen: Gemeinsam bewahren - Intakte Streuobstwiesen gegen den Biodiversitätsverlust. Mit diesem Motto und dem Hashtag
#GenerationRestoration fordert Hochstamm Deutschland e.V. den Stopp der fortschreitenden Verschlechterung und das Verschwinden dieses Ökosystems. Neben der biologischen Vielfalt stehen am Tag der Streuobstwiese auch die Streuobst-Kultur und die Verbundenheit Europas im Fokus. Aber das Wichtigste sind natürlich die Streuobstheld(inn)en, die Großartiges leisten – egal ob auf der Wiese, in der Kelterei oder im Verein.
Der Tag der Streuobstwiese wird durch Hochstamm Deutschland e.V. (www.hochstamm-deutschland.de) organisiert. Tatkräftig unterstützen die ARGE Streuobst aus Österreich, BirdLife Europe aus Brüssel und das UK Orchard Network aus dem Vereinigten Königreich.
Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission, bis zum Jahr 2030 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um die Hälfte zu reduzieren, löst unter den Obstbauern am Bodensee große Besorgnis aus. Alarmiert sind sie insbesondere wegen des vorgesehenen Pflanzenschutzmittelverbots in Schutzgebieten. Ihre Existenzängste und Sorgen um die Zukunft der Betriebe haben sie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei einem Besuch auf dem Obsthof Haas in Friedrichshafen-Ailingen mitgeteilt.
18.10.2022
Von: we
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Das Vorhaben der EU, in jedem Schutzgebiet auf jeglichen Pflanzenschutz zu verzichten, ist für uns unvorstellbar. Das wäre das Aus für unsere Betriebe. Herr Özdemir, wir brauchen Ihre Unterstützung.“ Der Appell von Lukas Haas an den Bundeslandwirtschaftsminister fiel eindringlich aus. Er und vier seiner Berufskollegen liegen mit ihren Betrieben am Rande des rund hundert Hektar großen Landschaftsschutzgebiets Haldenberg. Alle fünf haben ähnliche Betriebsstrukturen und bei allen fünf stehen Hofnachfolger in den Startlöchern. Mindestens 75 Prozent ihrer Obstanbauflächen liegen in dem Landschaftsschutzgebiet, teilweise sind es sogar hundert Prozent. „Diese Flächen wären nach dem Verordnungsentwurf der EU nicht mehr zu bewirtschaften“, machte der 24-jährige Obstbaumeister deutlich. Die Produktion von marktfähigem Obst wäre nicht mehr möglich und die Betriebe hätten keine Zukunftsperspektive. Die bereits erfolgten Investitionen aber würden noch lange auf den Höfen lasten.
Doch nicht nur Betriebe am Haldenberg wären von dem angestrebten Reduktionsziel stark betroffen. Laut Zahlen von Marius Wetzler vom Landwirtschaftsamt liegen allein im Bodenseekreis über 3300 Hektar landwirtschaftliche Fläche ohne Grünland in Schutzgebieten. Davon entfallen annähernd 3100 Hektar auf Landschaftsschutzgebiete. Auf rund einem Drittel davon wird Obst angebaut, auf gut 250 Hektar wächst Hopfen und auf über 300 Hektar wird Weinbau betrieben.
Katastrophale Auswirkungen befürchtet deshalb auch Dieter Mainberger, der Vorsitzende des Bauernverbandes Tettnang, sollte das Vorhaben der EU-Kommission umgesetzt werden. Betroffen wären nicht nur einzelne landwirtschaftliche Betriebe sowie der vor- und nachgelagerte Bereich, auch das Landschaftsbild und die Ernährungssicherheit der Bevölkerung sieht er in Gefahr. Schwer wiegt für ihn außerdem, dass dadurch das Vertrauen in die Politik und die Planungssicherheit verloren gehen. Die Landwirtschaft wolle sich nicht grundsätzlich der Reduktion beim Pflanzenschutz verschließen, „aber nicht pauschal und allgemein, sondern so, wie es technisch machbar ist, um die vom Verbraucher und Handel gewünschten Qualitäten zu erzeugen“, untermauerte er.
Für die kleinteilige Struktur am Bodensee gebe es keine Alternative zu Sonderkulturen mit der hohen Wertschöpfung. „Lehnen Sie das Paket der EU, so wie es ist, ab. Wir brauchen Ihre Stimme für unsere Betriebe. Sonst ist die Landwirtschaft und mit ihr der Sonderkulturanbau Geschichte“, appellierte er an den Landwirtschaftsminister. Eine Lösung sieht er im baden-württembergischen Weg mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz, bei dem die Politik auf Kooperation statt auf Verbote setze. „Wir werden alles dafür tun, dass dieser Kompromiss als Lösung dient“, versicherte auch Martin Hahn, Landtagsabgeordneter der Grünen, der den Austausch moderierte.
Der heimische Obstbau habe sich bereits vor über zehn Jahren aufgemacht, die Biodiversität zu fördern, unterstrich Thomas Heilig, einer der beiden Vorsitzenden der Obstregion Bodensee. Mittlerweile würden jedes Jahr mehr als eine Million Quadratmeter ein- und mehrjährige Blühflächen angelegt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass die Zahl der Wildbienenarten sich mittlerweile mehr als verdoppelt hätten, darunter 25 bedrohte Arten und dies bei integrierter Produktion von Tafelobst. „Für uns zählt die Sicherung der Erträge ebenso wie die Schonung der Umwelt und die Leistungen für die Kulturlandschaft“, versicherte Heilig. Überdies engagierten sich die Obstbauern im Projekt „Echt Bodenseeapfel“, über das robuste und resistente Sorten getestet würden mit dem Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter Praxisbedingungen zu verringern, die Biodiversität zu fördern und die CO2-Bilanz zu verbessern. „Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel für die Entwicklung einer nachhaltigen Produktion“, gab er dem Bundeslandwirtschaftsminister mit auf den Weg.
Özdemir zeigte sich zuversichtlich, eine Lösung zu finden, ohne das Ziel eines verringerten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln aus den Augen zu verlieren. Dabei könne die baden-württembergische Lösung als Blaupause dienen. Mit Blick auf den EU-Entwurf nannte er drei Aspekte, die bei einer Umsetzung zu beachten seien. Zum einen dürften nicht diejenigen bestraft werden, die bereits Vorleistungen erbracht hätten. Deshalb sei das Referenzjahr für die Reduktion wichtig. Auch dürften nicht die Länder und Regionen benachteiligt werden, die viele Schutzgebiete ausgewiesen hätten. Als dritten Punkt nannte er eine möglichst bürokratiearme Umsetzung. Dabei will er den biologischen Anbau auch nicht als Gegensatz zur integrierten Produktion verstanden wissen. Um dem Klimawandel zu begegnen, seien Anstrengungen von allen nötig. „Wenn wir das abwenden wollen, müssen wir zusammenarbeiten“, betonte er.
Ferner versprach er, ein nationales Herkunftskennzeichen voranzutreiben. „Meine Geduld ist nicht unendlich, wenn es da europäisch nicht vorangeht“, meinte er, forderte aber auch vom Lebensmitteleinzelhandel in diesem Punkt mehr Unterstützung ein. Weiter appellierte er an die Verbraucher, es beim Einkauf an der Ladentheke nicht bei Lippenbekenntnissen zu belassen, sondern heimische Lebensmittel mehr wert zu schätzen. Ein Wunsch, den Jens Stechmann als Vorsitzender des Bundesausschusses Obstbau an den Handel adressierte. Es beklagte die mangelnde Solidarität des Handels, der die Apfelverteilaktion der Erzeuger kaum unterstützt habe. Stattdessen lagen Früchte aus der Südhemisphäre in den Regalen. Die Branche, die mit massiv steigenden Kosten, allen voran beim Mindestlohn konfrontiert sei, wünsche sich vom Handel mehr Solidarität. „Dazu brauchen wir die Unterstützung der Politik“, wandte sich Stechmann an die Adresse des Bundeslandwirtschaftsministers.
Ernüchterung bei der Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Wendlingen nach der Entscheidung. Das Vorgehen des Landratsamts wird von der Landesregierung als sinnvoll erachtet.
Gaby Kiedaisch
Veröffentlicht: 07.01.2023 - 05:30
WENDLINGEN. Der Brief mit der Ablehnung flatterte noch vor Weihnachten Hermann Sommer, einem der Initiatoren der Interessengemeinschaft Streuobstwiesen, ins Haus. Das Ergebnis: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“, was in aller Kürze bedeutet: die Bitte der Interessengemeinschaft, mit der die betroffenen Stücklesbesitzer gehofft hatten, dass das Landratsamt in Esslingen von der Beseitigung von illegal gebauten und erweiterten Hütten sowie Gärten und weiteren Anlagen absieht, wurde abgeschlagen. Bei seiner Entscheidung war der Landtag am 14. Dezember der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gefolgt.
Damit ist zwar das Petitionsverfahren abgeschlossen. Aber das Thema ist nach den Worten von Andreas Kenner, stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses, damit noch lange nicht erledigt.
Denn wie in Wendlingen ergeht es tausenden Wiesenbesitzern im Ländle, die sich mit den gleichen Problemen mit den Behörden auseinandersetzen müssen. Im Wesentlichen geht es immer um folgende Fragen: Welchen Spielraum haben Eigentümer in Landschaftsschutzgebieten bei der Freizeitnutzung ihrer Streuobstwiese? Und wie groß dürfen die Hütten für die Unterbringung der Gerätschaften zur Pflege des Stückles sein? Man sollte meinen, das wäre überall gleich geregelt. Wenn man genauer hinschaut, gibt es allerdings gravierende Unterschiede. Während beispielsweise auf der Gemarkung Stuttgart und im Kreis Ludwigsburg Geschirrhütten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten von bis zu 20 Kubikmeter zugelassen sind, wie Andreas Kenner anmerkt, wird das Gesetz im Landkreis Esslingen strenger ausgelegt – wohlgemerkt bei gleicher Rechtslage.
Ein Lichtblick über die Entscheidung des Landtags hinaus
Trotz abschlägiger Entscheidung war die Petition der Wendlinger Interessengemeinschaft, die sich für die 46 betroffenen Stücklesbesitzer in Wendlingen einsetzt und in deren Interesse im Dezember 2021 die Petition eingereicht hatte, nicht umsonst. „Es hat sich trotzdem gelohnt“, zieht Andreas Kenner gegenüber unserer Zeitung ein positives Fazit, „die Petition hat gezeigt, dass wir das Gesetz nicht so lassen können“ – auch im Hinblick auf einen bevorstehenden Generationenwechsel bei den Stücklesbesitzern. Nach der Begründung von Kenner hatte der Petitionsausschuss nach intensiven Beratungen deswegen der Petition nicht abhelfen können, weil dies rechtlich gar nicht möglich gewesen sei. Mit der Petition konnte das bestehende Gesetz nicht gekippt werden. In der Entscheidung des Landtags liest sich das so: „Aufgrund der gegeben Sach- und Rechtslage sah der Petitionsausschuss im Ergebnis keine Möglichkeit, der Petition abzuhelfen. Der durch das Landratsamt beschrittene Weg ist sinnvoll und geeignet, den Konflikt zu lösen.“
Der Landtag hatte auch ausdrücklich die „Aufgabe der Unteren Baurechts- und Naturschutzbehörde des Landratsamts, die in der Landschaftsschutzgebietsverordnung getroffenen Verbote zu überwachen und die Einhaltung der im Gebiet geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten“, hervorgehoben. Ebenfalls die Vorgehensweise des Landratsamtes, dass „die ohne Genehmigung errichteten Anlagen wieder zu entfernen“ seien. Hierfür sei ausreichend Zeit eingeräumt worden. Die Petenten hatten auch dies als unberechtigte Forderung und Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer in der Petition vorgebracht.
Wäre es nicht sinnvoll, eine einheitliche Regelung fürs ganze Land anzustreben?
Womöglich ist im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes eine noch weitergehende Berücksichtigung des Anliegens der Petenten vorstellbar. Dies war der Vorschlag eines Abgeordneten, der nicht näher benannt wurde. Bei einer Gegenstimme wurde die Petition an die Landesregierung „überwiesen“ mit der Absicht, „eine Regelung auf den Weg zu bringen, die in ganz Baden-Württemberg einheitlich ist“.
Wie es für die betroffenen Streuobstwiesenbesitzer in Wendlingen nach der Petition erst mal weitergeht, das hatte Dr. Marion Leuze-Mohr, Erste Landesbeamtin und Stellvertreterin des Landrats, bereits bei der Anhörung in Wendlingen im September angedeutet. Danach wird das Landratsamt in Esslingen jedem einzelnen Stücklesbesitzer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anbieten, sofern die rechtswidrig errichteten baulichen Anlagen nicht schon freiwillig zurückgebaut worden sind oder noch werden. Davon ausgenommen sind bauliche Anlagen, die bei Inkrafttreten des Landschaftsschutzgebiets vor dem 15. November 1992 erstellt wurden – ihnen wird Bestandsschutz gewährt. Mit diesem Vertrag soll festgezurrt werden, was auf dem jeweiligen Grundstück zulässig ist und was nicht. Ebenso wird der Zeitraum für den Rückbau festgehalten. Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Vertrags kann laut dem Landtag beispielsweise ein Baumhaus sein, bei dem bereits absehbar ist, dass die Kinder aufgrund des Alters in kurzer Zeit das Interesse daran verlieren. Hier kann der Zeitraum, bis wann das Baumhaus entfernt werden muss, im Vertrag festgelegt werden.
Wer sich mit beidem – einem öffentlich- rechtlichen Vertrag und einem freiwilligen Rückbau – nicht arrangieren möchte, der muss damit rechnen, dass eine „rechtsbehelfsfähige Beseitigungsverfügung zum Rückbau erlassen“ wird, sprich das nicht genehmigte Bauwerk muss abgerissen werden. Selbstverständlich obliegt es jedem Einzelnen, ob er die Rechtmäßigkeit der Entscheidung vor Gericht beziehungsweise im Widerspruchverfahren überprüfen lassen möchte.
Wie die Begründung aber auch zeigt, sieht der Landtag den Bedarf zur Lagerung von Geräten, Obstkisten und ähnlichen Gegenständen auf den Streuobstwiesen. Es sei daher grundsätzlich vorstellbar, „kleine, zum Zeitpunkt der Bau- und Umweltkontrolle bereits vorhandene Gerätehütten (maximal 20 Kubikmeter)“, die nachweislich der Landschaftpflege dienen, zu dulden und auf eine Rückbau dieser baulichen Anlagen zu verzichten.
Zwischenzeitlich sind einige der am meisten beanstandeten illegalen Bauten freiwillig rückgebaut worden. Wie der Landtag weiter ausführt, sind „Entscheidungen wie eine Rückbauverfügung derzeit im betroffenen Gebiet noch nicht erlassen worden und können somit auch nicht angefochten werden“. Während das Gros der Streuobstwiesenbesitzer das Thema sehr ernst nimmt und mit den Behörden kooperiert, gibt es aber wohl auch Einzelne, die genau das Gegenteil im Sinn haben. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Anzahl der nicht genehmigungsfähigen Bauten seit der Anhörung laut Andreas Kenner weiter erhöht haben soll, anstatt sie zu reduzieren – das ist auch dem Landratsamt nicht entgangen.
Für den 28. Oktober 2022 hatte der Verein Onser Saft e.V. seine Mitglieder zu einer Wiesenbegehung
mit dem Obstbaumberater des Landratsamt Esslingen Jens Häußler eingeladen, der Einladung waren
nahezu 30 interessierte Personen gefolgt. Nach den einleitenden Worten des Organisators Friedrich
Pfleghar wanderte die Gruppe an Grundstücken oberhalb des Parkplatz Lehmgrüble Wendlingen
vorbei. Anhand von Bäumen unterschiedlichen Alters und Sorten erläuterte Häußler
grundsätzliches zum Baumschnitt und zu den Vorgaben zum fachgerechten Baumschnitt im Rahmen
des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen des Landes Baden-Württemberg, das im
Jahr 2025 endet und erwartungsgemäß 2025 in die dritte Runde gehen wird. Nach gut eineinhalb
Stunden endete die Begehung wieder am Parkplatz, wo bei vom Verein bereitgestellten Getränken
und einem kleinen Vesper weitere Fragen an Häußler gestellt wurden und auch untereinander
lebhaft diskutiert wurde. Der Verein bedankt sich herzlich bei Jens Häußler für die Beratung, bei
Friedrich Pfleghar für die Organisation und bei den Mitgliedern für ihr Interesse.
Hinweis auf das Landesportal Streuobst: https://streuobst.
Broschüre des Schwäbischen Streuobstparadies zum Thema Bewirtschaftung in Zusammenhang mit Naturschutz und Artenschutz. Die Seite des Schwäbischen
Streuobstparadieses ist mittlerweile auch fachlich sehr gut aufgestellt. Schaut dort doch einfach mal vorbei. https://www.streuobstparadies.
Da zum Ende nochmals das Thema Klimawandel usw. angesprochen wurde, hier noch ein Link zur LWG Bayern bei der es um Stadtbäume geht, evtl. sind hier
auch Sorten dabei, die in Zukunft auf Streuobstwiesen zu finden sind. https://www.lwg.bayern.de/
Eine tolle Broschüre kann unter nachfolgender Adresse kostenlos heruntergeladen werden.
Umfassende Information zum Thema Wildobst in/auf Streuobstwiesen
vom Landschaftspflegeverband Main-Kinzig-Kreis.
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/7/0/5/4/1/5/broschuere_wildobst.pdf
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Liebe Vereinsmitglieder,
am Donnerstag, den 19. Mai 2022 um 19:00 Uhr findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung
im Musikerheim in Wendlingen, Austraße 101 statt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1 Begrüßung
2 Berichte des Vorstandes
2.1 Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden
2.2 Kassenbericht
2.3 Bericht der Kassenprüfer
2.4 Aussprache zu den Berichten
3 Entlastung der Vorstandschaft
4 Neuwahlen
4.1 Ernennen eines Wahlleiters
4.2 Wahl des 1. Vorsitzenden, Wahl des 2. Vorsitzenden für ein Jahr, Wahl der
Beisitzer
4.3 Bestätigung/Ernennung der Kassenprüfer
5 Anträge und Verschiedenes
Weitere Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens 11. Mai 2022 beim 1. Vorsitzenden, Herrn
Klaus Grüdl eingereicht werden.
Liebe Streuobst-HeldInnen,
--
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Bürckmann
Europaweiter Tag
der Streuobstwiese am 29. April 2022 - EUROPA feiert Biodiversität - www.streuobstueberall.de
Hochstamm Deutschland e.V.
© Springob
„Streuobstwiesen sind ein fester Bestandteil unseres Landschaftsbildes in Baden-Württemberg. Jeden Tag engagieren sich zahlreiche Menschen ehrenamtlich oder beruflich für den Erhalt unserer Streuobstwiesen. Doch die Streuobstbestände im Land sind aus den verschiedensten Gründen rückläufig. Wir müssen daher unsere Aktivitäten intensivieren und auch neue Wege beschreiten, um dem Rückgang dieser wertvollen und artenreichen Kulturlandschaftsform Einhalt zu gebieten. Dazu gehört, den Nutzen und den Wert der Streuobstwiesen zu verdeutlichen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz MdL, am Donnerstag (11. November) anlässlich der Veranstaltung „Erhalt von Streuobstwiesen – Neue Impulse aus Baden-Württemberg“, die aus der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin live übertragen wurde.
In Baden-Württemberg stehen mit über 7 Mio. Bäumen die größten zusammenhängenden Streuobstbestände Europas. Diese gehören vielerorts zum typischen Landschaftsbild. Sie sind attraktiver und touristischer Erholungsort, liefern eine ganze Bandbreite regionaler und gesunder Fruchtsorten und bieten Lebensraum für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten.
„Mit der Diskussion über das Erleben von Streuobstlandschaften und deren positive Auswirkungen auf die seelische Gesundheit des Menschen möchten wir erste wissenschaftliche und forschungsbezogene Impulse sammeln. Erfolgversprechende interdisziplinäre Ansätze wollen wir weiterverfolgen und somit die Bedeutung unserer Streuobstwiesen hervorheben“, betonte Staatssekretärin Kurtz. Die Paneldiskussion mit Wissenschaftlern/innen verschiedenster Disziplinen diene dazu, die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsansätze aufzugreifen und daraus Impulse für die neue Streuobstkonzeption in Baden-Württemberg zu ziehen.
Im Rahmen der Veranstaltung in der Landesvertretung in Berlin diskutierte ein wissenschaftlicher Expertenkreis mit Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL über die kulturhistorische Bedeutung und die nachweislich psychologischen Wirkungen des Erlebens von Natur und Streuobstlandschaften. Dabei standen insbesondere Forschungsarbeiten im umweltpsychologischen, umweltpädagogischen und landschaftsplanerischen Bereich sowie konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen, beispielsweise im Kurbereich, im Mittelpunkt.
Dem wissenschaftlichen Expertenkreis gehören Prof. Dr. Christian Küpfer (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Fachbereich Landschaftsplanung und Naturschutz), Dr. Eike von Lindern (Dialog N – Forschung und Kommunikation für Mensch, Umwelt und Natur, Zürich), Prof. Dr. phil. Ulrich Gebhard (Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft) und Prof. Dr. Werner Konold (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften) an. Die Diskussion stieß sowohl in Kreisen der Politik, der Wissenschaft, der Verbände und der Gesellschaft, als auch in der Fach- und Streuobstszene auf große Resonanz und Zuspruch.
Der Erhalt der Streuobstwiesen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung von Baden-Württemberg. Das Land unterstützt den Streuobstanbau durch zielgerichtete Maßnahmen und Förderungen. Hierzu gehören ...
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat zudem eine „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben, die Grundlage für die Fortschreibung der Streuobstkonzeption des Landes sein soll. Um auf die rückläufigen Bestandszahlen der Streuobstbestände in Baden-Württemberg angemessen zu reagieren, sollen bestehende Aktivitäten, Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Unterstützung des Streuobstbaus im Rahmen der Streuobstkonzeption auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und neue Unterstützungsmöglichkeiten verifiziert, sowie bestehende Unterstützungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden. Der Fokus des Gutachtens liegt dabei sowohl auf der Unterstützung der Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstbestände als auch der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Streuobstprodukten.
Ergänzend wird eine Machbarkeitsstudie für eine „Streuobsterlebniswelt Baden-Württemberg“ durchgeführt, die dazu beitragen soll, Rahmenbedingungen für die Neu- oder Weiterentwicklung eines touristischen Zentrums zu prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden Anfang 2022 erwartet.