KURZE AKTUELLE INFORMATIONEN


Leistungen von Streuobst erstmals berechnet
Streuobstwiesen erbringen wertvolle Leistungen für die Gesellschaft

Das Aktionsbündnis Biodiversität im Landkreis Görlitz von der Stiftung IBZ St. Marienthal (Ostritz) und die Oberlausitz-Stiftung (Görlitz) ermitteln in einer neuen Studie den Wert von Streuobstwiesen. Dies ist ein Ansatz gegen das oftmals vorherrschende Motto „Was nichts kostet, ist auch nichts wert“. Die beiden Autoren – Dr. Michael Schlitt und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Matthias Kramer – gehen das Thema „Naturkapital Streuobstwiese“ fundiert an und weisen auf 136 Seiten erstmals den zahlreichen gesellschaftlichen Leistungen der Streuobstwiesen einen finanziellen Wert zu.

Wertvolle Leistungen

Prof. Kramer und Dr. Schlitt verdeutlichen in ihrer Veröffentlichung, wie Streuobst Werte für die Gesellschaft schafft. Im ersten Beitrag beschreibt Kramer das Thema sehr grundlegend aus wissenschaftlicher Sicht.

163.000 € pro ha schafft Streuobst für die Gesellschaft über eine Dauer von 10 Jahren. Dr. Michael Schlitt

Schlitt ermittelt im zweiten Teil den finanziellen Wert einer 2,5 ha großen Streuobstwiese anhand von folgenden Leistungen: Kohlenstoffbindung, Bestäubung, Obst-, Heu-, Holz- und Honigertrag, Trinkwasser-, Erosions- und Hochwasserschutz, Verbesserung des lokalen Kleinklimas und kulturelle Leistungen.

Das Ergebnis: 163.000 € pro ha schafft Streuobst für die Gesellschaft auf eine Dauer von 10 Jahren gerechnet. Dieser Wert ergibt sich nur zu einem sehr geringen Teil durch verkaufte Produkte (Obst, Honig, Heu, Holz etc.). Verantwortlich für die hohe Summe sind vor allem Leistungen wie Kohlenstoffbindung und Erosionsschutz.

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IBZ-2024-Naturkapital-Streuobstwiese.pdf
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Hundeklo Infos:

Anbei Schild in A4 zum ausdrucken, in Folie einschweißen und dann mit Holzpflock auf Wiese anbringen. Das schreckt schon manchen ab, aber Totalverweigerern macht auch dies kein schlechtes Gewissen, leider.

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Hundeklo1.pdf
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Artikel bzw. Verordnung der Stadt Nürtingen, gilt aber grundsätzlich:


Logo Streuobstparadies

 

Sammelbestellung Holzkisten

Liebe Mitglieder,

 

wir bereiten aktuell eine Sammelbestellung für Holzkisten vor. Die Kisten werden für die Tafelobstauslieferung unserer Handelsplattform benötigt. Informationen zur Handelsplattform finden Sie unter

www.handelsplattform-streuobst.de.

Wir wollen aber auch allen anderen Mitgliedern die Möglichkeit bieten, sich an der Sammelbestellung zu beteiligen und von den Konditionen zu profitieren.

 

Es handelt sich um die klassische „Bodensee-Steige“ (rund 20kg Fassungsvermögen, Maße 49 x 39 x 27 cm) mit Rutschleiste aus Buche. Die Kosten pro Kiste liegen bei maximal 3,40 € netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (der Preis kann sich je nach Gesamtbestellmenge noch deutlich reduzieren).

 

Sie erhalten eine Rechnung vom Schwäbischen Streuobstparadies und können die Kisten Ende Juli an der Obsthalle in

Metzingen abholen. Genauere Angaben zur Abholung lassen wir Ihnen noch zukommen. Ein großer Teil der Kosten kommt durch den Transport per Spedition zustande. Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie zufällig eine günstige Möglichkeit haben, Ende Juli einige Hundert Kisten vom Frickingen ins Streuobstparadies zu transportieren.

 

Bestellungen nehmen wir bis zum 15. Juli per E-Mail (handelsplattform@streuobstparadies.de) entgegen.

 

Für all diejenigen, die die Kisten für den Tafelobstverkauf über die Handelsplattform benötigen: Bitte nutzen Sie die Bestellmöglichkeit in Ihrem persönlichen Account unter www.handelsplattformstreuobst.de.

 

Viele Grüße

Lisa Ziehe


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Jahresausflug 2024     

 

 

Liebe Vereinsmitglieder,

 

auch dieses Jahr plant der Verein wieder einen Jahresausflug!

Nachdem unser letztjähriger Ausflug mangels TeilnehmerInnen nicht 

durchgeführt werden konnte, hoffen wir natürlich dass es dieses 

Jahr wieder klappt:

am Donnerstag, den 3. Oktober 2024
Ziel Landesgartenschau Wangen/Allgäu
Abfahrt 8.00 Uhr Köngen Aldi
Ankunft 10.30 Uhr Landesgartenschau Wangen/Allgäu
Rückfahrt 15.30 Uhr Landesgartenschau Wangen/Allgäu
nach Berghülen zum Abendessen
19.00 Uhr Abfahrt Berghülen
Ankunft 20.00 Uhr Köngen Aldi
 
Kosten Busfahrt 28,00 EUR/Person
Kosten Eintritt 17,00 EUR/Person
 
Damit wir schon mal planen können, bitte kurzfristig Rückmeldung 
wer mitfahren möchte (mit Teilnehmerzahl) 
bis Sonntag den 23. Juni 2024  an
 

info@onsersaft.de

 

 

Saftige Grüße

Eure Vorstandschaft

 

www.onsersaft.de


Info zu schwarzem Rindenbrand


Tag des offenen Hofes

Datum und Veranstaltungsort: 22.06.2024 | 11:00 Uhr - 17:00 Uhr | Hofgut Tachenhausen

Zum 75-jährigen Jubiläum öffnet der Lehr- und Versuchsbetrieb Hofgut Tachenhausen in Oberboihingen seine Tore für Landwirte, Familien, Studierende, Lehrende, Alumni und für die interessierte Öffentlichkeit.


Skizze Streuobstwiesenwanderung 26.4.2024


Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

am Donnerstag, den 11. April 2024 um 19:00 Uhr findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung

im Musikerheim in Wendlingen, Austraße 101 statt.

Wir freuen uns auf ihre Teilnahme.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1 Begrüßung

2 Berichte des Vorstandes

2.1 Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden

2.2 Kassenbericht

2.3 Bericht der Kassenprüfer

2.4 Aussprache zu den Berichten

3 Entlastung der Vorstandschaft

4 Neuwahlen

4.1 Ernennen eines Wahlleiters

4.2 Wahl des 1. Vorsitzenden, Wahl der Beisitzer

4.3 Bestätigung/Ernennung der Kassenprüfer

5 Vortrag

5.1 “Wiesenpflege“

Frau Susanne Roehl (NABU Köngen – Wendlingen)

6 Anträge und Verschiedenes

Wir laden Sie, Ihre Freunde und Bekannten ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein und

bitten um vollzähliges Erscheinen


Teilnahmebedingeungen Mostprobe 2024


Pressemitteilung Hochstamm Deutschland "Bio-Streuobst vor großen Herausforderungen"

Bitte HIER klicken zur Mitteilung!


Misteln

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Misteln bekämpfen, aber richtig. Tolle Information der Stadt Großbottwar:
information_mistelschnitt_in_streuobstbe
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Information der Obstbaumberatung LRA Esslingen

Betreff: Informationen aus der Obst- und Gartenbauberatung
  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bevor das Jahr vollends zu Ende geht, kommen hier noch ein paar Informationen aus der Obst- und Gartenbauberatung des Landkreis Esslingen.

 

Neue Kollegin Jana Gneiting

Wie viele von Ihnen vermutlich mitbekommen haben ist der ehemalige Fachberater Albrecht Schützinger seit 01.11.22 im Ruhestand. Nach einem Jahr Einzelkämpferschaft ist nun seit 01.11.23 ist die Nachfolgerin Frau Jana Gneiting an Board. Sie übernimmt nun die Aufgaben von Herrn Schützinger und ist schwerpunktmäßig für die Themen Erwerbsobstbau, Baumbegutachtung, Schnittkurse und Pflanzberatung sowie Pflanzenschutz zuständig. Sie erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Gneiting.Jana@LRA-ES.de und 0711 3902-41022. Zusammen bilden wir nun das Team der Obst- und Gartenbauberatung im Landkreis und stehen für Ihre Anliegen und Fragen rund um die Themen Streuobst, Pflanzen und Landschaft zur Verfügung.

 

Rückmeldung Ernteprojekt „Gelbes Band“

Trotz niedriger Obsterträgen im Jahr 2023 fand wieder das Ernteprojekt „Gelbes Band“ im Landkreis Esslingen statt. Gerne würden wir abfragen, wie das Projekt in der Erntesaison bei Ihnen gelaufen ist? Haben Sie Bänder ausgegeben? Wenn ja, wie viele? Haben Sie positive oder negative Rückmeldungen zum Projekt erhalten und mitgeteilt bekommen?

 

Schnittkurs für Baubetriebsmitarbeiter

Im kommenden Jahr wollen wir Ihnen wieder die Möglichkeit bieten, an einem Schnittkurs zur extensiven Streuobstbaumpflege teilzunehmen. Dieser Kurs soll am 14.03.24 um 09:00 Uhr in Plochingen stattfinden. Wir freuen uns, wenn Sie und/oder Ihre interessierten Mitarbeiter mit dabei sind. Melden Sie sich hierzu einfach zurück. Ich werde Ihnen auch noch Anfang des Jahres eine Erinnerung zukommen lassen.

 

Energetische Schnittholzverwertung

Auch im Jahr 2024 soll das bewährte Projekt zur energetischen Schnittholzverwertung wieder stattfinden. Es wird für 2024 wieder die feste Reihenfolge der Sammelzeiträume und Häckseltermine sein, die im System rolliert. Die Häckseltermine von 2024 haben sich zum Vorjahr um 2 Wochen verschoben.

Nach Rücksprache mit dem AWB, können wir Ihnen nun die Informationen zu Sammelzeitraum und Häckseltermin zukommen lassen. Häckselunternehmer ist, bis auf Filderstadt-Hardthausen, Herr Klein.

 

Wir bieten die Abholung im Zeitraum von Anfang Februar bis Ende März an. Bis zur Abholung darf das Reisig maximal 4 Wochen an der Sammelstelle gelagert werden. Wir bitten Sie die Frist unbedingt einzuhalten. Eine längere Nutzung des Sammelplatzes bedarf einer baurechtlichen Genehmigung und kann nicht mehr geduldet werden. Bei längeren Lagerzeiten besteht zudem die Gefahr von Vogelbruten in den Reisighäufen. Für die Reinigung der temporären Sammelplätze ist die Kommune selbst verantwortlich. Außerdem für die ggf. notwendige Absperrung des Platzes vor Sammelstart oder wenn kein Schnittgut mehr angeliefert werden kann. Wir empfehlen deshalb eine entsprechende Kennzeichnung der Sammelplätze. Hinweisschilder mit Angaben des Sammelzeitraums eignen sich hierfür. Ein Beispiel finden Sie im Anhang. Bitte sorgen Sie dafür, dass das Schnittgut nicht weiter als 7 Meter von der befestigten Fläche auf der der Häcksel-Unternehmer seine Maschinen abstellt entfernt liegt. Nur so kann gewährleistet werden, dass alles Material ohne Probleme aufgenommen werden kann.

 

Die Verortung der Sammelplätze in der digitalen Kreiskarte wird für den Zeitraum der geöffneten Sammelplätze wieder sichtbar sein. Die Sammelplätze sind nur während der vereinbarten Sammelzeit zu sehen! Die Karte ist ab Anfang Januar auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter http://www.landkreis-esslingen.de/streuobstbau und unter Landkreis Esslingen, Kreiskarten von A-Z, Energetische Schnittholznutzung (https://landkreis-es.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=ef25d809456a42e88ffe88ea7108ba41) einzusehen. Falls an der digitalen Karte Änderungswünsche sind, oder Sie ihren Platz nicht darauf verortet haben möchten, melden Sie sich gerne, ich werde es dann ändern.

Ebenfalls im Anhang finden Sie eine Textvorlage für Ihr Mitteilungsblatt und Ihre Internetseite, sowie die Pressemitteilung die Anfang 2024 über den Presseverteiler des Landratsamts an die Presse gehen wird, gerne können Sie diese Texte verwenden, anpassen und veröffentlichen.

 

Soweit mal die Informationen von uns. Sollten Fragen oder Anregungen Ihrerseits sein, melden Sie sich jederzeit gerne bei mir oder Frau Gneiting.

 

Eine schöne restliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr wünscht Ihnen

 

Jens Häußler

 

Landratsamt Esslingen

SG 414 Ökologie, Landschaftspflege und Obstbau

 

Besucheradresse:

Röntgenstraße 16-18

73730 Esslingen am Neckar


Spendenübergabe Netze BW


Spendenaktion Volksbank Mittlerer Neckar eG

Spendenaktion "Gemeinsam mehr bewegen!" – 120.000 Euro für die Menschen in der Region!

Die Volksbank Mittlerer Neckar eG hat im Rahmen ihrer "Spendenaktion Gemeinsam mehr

bewegen", ihre Mitglieder dazu aufgerufen, gemeinnützige Projekte aus der Region für eine Förderung

vorzuschlagen.  Auch dieses Jahr stellte die Bank 120.000 Euro für Projekte zur Verfügung. Mehr als

200 Förderanträge von Sportvereinen, Schulen, Kindergärten, Musikvereinen, sozialen Einrichtungen und

weiteren Einrichtungen und Organisationen wurden eingereicht.

Eine Jury aus Mitgliedern der Bank hat die eingereichten Projekte gesichtet und ausgewählt.

Wir als Onser Saft e.V haben zur Baumpflanzaktion 2023 einen Betrag € 500.- bekommen und freuen uns sehr darüber. Vielen Dank!

Foto

links: Martin Winkler (Vorstandsmitglied); Mitte: Klaus Grüdl(1. Vorsitzender Onser Saft); rechts: Markus Schaaf (Vorstandssprecher)


Baumpflanzaktion 2023

Ausgabe Bäume Baumpflanzaktion 2023 am Samstag 18.11.2023

Die Bäume und Zubehör werden am Samstag, den 18. November 2023 an verschiedenen Stellen

verteilt. Die Bäume für die Gemarkungen Hochdorf und Notzingen können zwischen 10.00 und

11.00 Uhr direkt bei der Baumschule Messerle, Aspenhof 1 in Hochdorf bei Onser Saft abgeholt

werden, die Bäume für die Gemarkung Köngen können zwischen 8.30 und 9.30 Uhr an der

Burgschulsporthalle in Köngen Burgweg 38 abgeholt werden, für die Gemarkung Oberboihingen

stehen die Bäume zwischen 11.00 und 12.00 Uhr in der Rosenstr. 3 in Oberboihingen für Sie

bereit, für die Gemarkungen Wendlingen und Unterboihingen können die Bäume zwischen 10.00

und 11.00 Uhr bei Valet Getränke GmbH in Wendlingen-Bodelshofen abgeholt werden, die Bäume

für die Gemarkung Wernau können zwischen 9.15 und 10.15 Uhr am Parkplatz gegenüber Maitre

ExtraRaum, Kranzhaldenstr.3 in Wernau abgeholt werden.

Dank einer erheblichen Kostenbeteiligung der Gemeinden und einem Zuschuss aus der Vereinskasse

stellt der Verein Onser Saft e.V. seinen Mitgliedern hochstämmige Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche,

Pflaume, Mirabelle, Renecloude, Zwetschge) mit Pfahl, Bindematerial und Baumschützer für den

Eigenanteil von 25,00 EUR (Quitte 30,00 EUR) zur Verfügung. Auf Grund der großen

Mengenbestellung und einer erheblichen Kostenbeteiligung der Gemeinden kommen auch

Nichtmitglieder in den Genuss eines sehr günstigen Preises von 30,00 EUR pro hochstämmigen

Obstbaum (Quitte 35,00 EUR) mit Pfahl, Bindematerial und Baumschützer. Andere Baumarten

weichen preislich nach oben ab. Ein Wühlmauskorb kostet zusätzlich 14,50 EUR, ein

Bewässerungssack 16,50 EUR. Bitte bringen Sie den Rechnungsbetrag in bar mit. Wir bedanken uns

bei allen Baumkäufern für ihre Bereitschaft die Streuobstwiesen zu erhalten, Bäume zu pflanzen und

zu pflegen.


Bestellung Baumpflanzaktion 2023 Hochstamm für jedermann

Dank einer erheblichen Kostenbeteiligung der Gemeinden und einem Zuschuss aus der Vereinskasse

stellt der Verein Onser Saft e.V. in diesem Herbst für den Eigenanteil von 25,00 Euro (Quitte 30,00

EUR) jedem seiner Mitglieder hochstämmige Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Mirabelle,

Renecloude, Zwetschge) mit Pfahl, Bindematerial und Baumschützer zur Verfügung.

Besitzer von biozertifizierten Streuobstwiesen können, wenn verfügbar, aus einer kleinen Anzahl von Bio-

Obstbäumen zu einem abweichend günstigen Preis wählen.

Auf Wunsch kann ein hochwertiger Wühlmauskorb zum Preis von 14,50 Euro und ein Bewässerungssack 75l zum Preis von 16,50 Euro separat bezogen werden.

Wir liefern wurzelnackte Ware als Hochstamm, Stammhöhe ca. 1,80 m!

Die Abgabe ist auf fünf Bäume pro Besteller begrenzt.

Wir freuen uns, dass wir mit der Baumschule Messerle aus Hochdorf wieder einen regionalen und leistungsstarken Partner für das Pflanzgut gewinnen konnten.  Auch Nichtmitglieder können bei dieser Pflanzaktion mitmachen.

Auf Grund der großen Mengenbestellung und einer erheblichen Kostenbeteiligung der Gemeinden kommen auch Nichtmitglieder in den Genuss eines sehr günstigen Preises von 30,00 Euro pro hochstämmigen Obstbaum (Quitte 35,00 EUR) mit Pfahl, Bindematerial und Baumschützer.  Alle Besteller/innen, die einen Baum auf ihrer Streuobstwiese pflanzen wollen, bitten wir sich baldmöglichst bei folgenden (Vorstands-)Mitgliedern zu melden:

für Hochdorf Herr Werner Halm unterTel. 07153/55328,

für Köngen Herr Kay-Peter Erhardt unter 07024/989329,

für Notzingen Herr Hans-Hermann Keller unter Tel. 07021/43243 (für die Gemarkung Notzingen bitte den Antrag der Gemeinde Notzingen verwenden, der auf dem Rathaus und auf unserer Homepage erhältlich ist),

für Oberboihingen Herr Friedrich Pfleghar unter Tel. 07022/65022,

für Wendlingen und Unterboihingen Herr Martin Valet unter Tel. 07024/2881,

für Wernau Herr Klaus Grüdl unter Tel. 07153/36457.

Am besten Bestellung aber schriftlich per Email, wir sind unter info@onsersaft.de zu erreichen!

Natürlich steht Ihnen auch die Baumschule Messerle zur Beratung und Sortenauswahl unter Tel. 07153/51292 zur Verfügung.

Letzter Bestelltermin ist am Dienstag, den 10. Oktober 2023.

Ein Aufruf an alle Gütles- und Streuobstwiesenbesitzer in unserer Region. Wenn Sie auch nur einen Baum pflanzen und pflegen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Flora und Fauna in unseren Streuobstwiesen.

Die Bäume werden am Samstag, den 18. November 2023 an verschiedenen Stellen verteilt, Ort und Zeit

wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Wir bedanken uns bei allen Baumkäufern für ihre Bereitschaft die Streuobstwiesen zu erhalten, Bäume zu pflanzen und zu pflegen. Eine Vorschlagsliste und weitere Informationen zu Onser Saft e.V. finden Sie im Internet unter

www.onsersaft.de.

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Vorschlagsliste konventionelle Bäume
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Vorschlagsliste BIO-Bäume
VorBioBaum.pdf
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Baumbestellung Notzingen Antragsformular für Gemeindezuschuss
Notzingen Formular.pdf
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Ein schöner Tag mit Onser Saft

18 Kinder, zwei Jugendliche und vier Erwachsene trafen sich am Mittwoch, den 6. September 2023,

einem sehr sonnigen Spätsommertag, beim Wendlinger Friedhof in der Steinbacher Straße zu „Natur

erleben“ im Rahmen des Wendlinger Sommerferienprogramms, ausgerüstet mit Rucksack, Getränk,

Feldstecher, Lupe und Becherlupe. Kurz nach 10.00 Uhr ging es los über den Betonweg Richtung

Wernau bis zur Apfelbaumanlage in der Senke, wo Klaus den Unterschied zwischen der Anlage und

den Streuobstwiesen erklärte. Anschließend schrieb und verteilte Valerija für alle Namensschilder

bevor es zur Obstbaumwiese Seegraben der Stadt Wendlingen, die von Onser Saft e.V. gefördert

wurde, weiterging. Dort zeigte Gerold einige Erntegeräte, die Kinder konnten sie testen und Obst

ernten und kosten, bevor er sie mit einem ABC-Quiz über Obstarten forderte. Auf dem weiteren Weg

zu Wolfers Wiese entdeckten die Kinder unter Anleitung von Birgit Grashüpfer, verschiedene Gräser

und Obstsorten. Auf der Wiese angekommen baute Niklas die Obstmühle und –presse auf und die

Kinder stellten aus den gesammelten und bereitgestellten Äpfeln eigenen Apfelsaft her, der das

Apfelsaftschorle und den Sprudel als Getränk ergänzte. Adam ließ die Grillkohle glühen und legte

Rote Wurst und Grillkäse auf, damit neben der Arbeit auch herzhaft gevespert werden konnte.

Nachdem der letzte Saft gepresst und abgefüllt war ging es zurück zum Treffpunkt. Wohlbehalten

kamen die Kinder kurz nach 15.00 Uhr wieder beim Friedhof an, wo sie von ihren Eltern oder

Großeltern schon erwartet wurden. Den Kindern und den Helfern von Onser Saft e.V. hat der Tag

großen Spaß gemacht.

 


NTZ+ Großbettlingen

Streuobstförderung wird in Großbettlingen umgesetzt

Der Gemeinderat Großbettlingen unterstützt die Idee von Gemeinde und Klimaforum. Der Startschuss fällt bereits im Juli.

Kirsten Oechsner

Veröffentlicht: 29.06.2023

GROSSBETTLINGEN. Das Thema Streuobstbau soll in Großbettlingen in den Fokus gerückt werden. Deshalb hatten Gemeinde und Klimaforum die Idee der Einführung einer kommunalen Streuobstförderung. Die wird nach Zustimmung des Gemeinderats nun auch umgesetzt. Start ist bereits im Juli. Ziel und Zweck der Förderung ist es, den Erhalt und vor allem den Wiederaufbau entsprechender Flächen finanziell zu unterstützen. Nach Absprache mit dem Klimaforum wird ein Fördersystem eingeführt, bei dem die Neupflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen auf der Großbettlinger Gemarkung bezuschusst wird. Die Förderung ist laut der ausgearbeiteten Richtlinie unabhängig von der Obstbaumart, wobei die Pflanzung alter Obstbaumsorten bevorzugt werden sollte. Antragsberechtigt sind private Personen, je Baum wird ein Pauschalbetrag von 25 Euro gewährt. Pro Streuobstwiesenbesitzer werden maximal drei Bäume bezuschusst. Außerdem muss der Pflanzort im Außenbereich liegen. Bei der Antragsstellung sollen das Flurstück und das Gewann genannt werden. Die Auszahlung erfolgt nach der Pflanzung des Baumes gegen Vorlage der Originalrechnung. Auf dieser muss der Kauf eines Hochstammes ausgewiesen sein. Der Förderantrag wird unter Verwendung eines Vordrucks direkt beim Klimaforum gestellt und in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt. Das Gesamtbudget des Förderprogramms, das bis Dezember dieses Jahres anberaumt ist, beläuft sich auf 2000 Euro. Sobald die Summe aufgebraucht ist, gibt es für das laufende Jahr keine Förderung mehr. Bei erfolgreichem Verlauf soll das Förderprogramm 2024 wieder aufgelegt werden

Sehr schöne vorbildliche Aktion, damit 80 neue Bäume pro Jahr sind doch schon mal was!


Obst & Garten

FRÜHJAHRSTAGUNG DES POMOLOGEN-VEREINS

Wie vital sind die Hochstämme?

© THERESA PETSCH

Die Frühjahrstagung des Pomologen-Vereins fand vom 6. bis 7. Mai in Naumburg/Hessen statt. Sie konnten nicht dabei sein? Kein Problem: Wir haben das Wichtigste vom Sonntagsprogramm am 7.  Mai für Sie zusammengefasst. Es ging unter anderem um Sorten- und Standortempfehlungen für zukünftige Obstwiesen, die Sortenbestimmung mit Hilfe genetischer Fingerprints und den Schnitt von Altbäumen. Außerdem gab es einen ersten Einblick in die vom Pomologen-Verein entwickelten "Standards in der Obstbaumpflege", die ab Sommer 2023 beim Einschätzen der

Vitalität alter Bäume unterstützen sollen.

Der Klimawandel stellt die etwa 7 Mio. Bäume auf baden-württembergischen Streuobstwiesen vor neue Herausforderungen. Aus den letzten Jahren gut in Erinnerung geblieben sind die langanhaltenden und häufigen Trockenphasen während der Vegetationsperiode. 

Durchschnittlich verlängern sich die Trockenperioden jedes Jahr um zwei Wochen. In vielen Jahren haben die Böden ein Wasserdefizit“, sagt Fleckenstein. Die Niederschläge verschieben sich dagegen immer mehr in die Wintermonate. Die Temperaturen steigen schon früh im Jahr, sodass die Obstblüte häufig schon beginnt, wenn die Frostgefahr noch hoch ist. Zu den Profiteuren des Klimawandels zählen dagegen unter anderem der Schwarze Rindenbrand (Diplodia sp.) und die Laubholzmistel (Viscum album subsp. album), welche zunehmend zum Problem im Obstbau werden. „Es gibt Gebiete, wo es keinen einzigen Baum ohne schwarzen Rindenbrand gibt“, berichtet Fleckenstein von seinen Baumaufnahmen.

Vitale Streuobstwiesen trotz Klimawandel

Um die Streuobstwiesen der Zukunft auf weitere klimatische Veränderungen vorzubereiten, ist es wichtig, die lokalen Auswirkungen des großräumigen Klimawandels zu kennen. Hier setzt das Projekt„Streuobstwiesen im Klimawandel“ an, das noch bis 2024 läuft. Kevin Fleckenstein von der Universität Hohenheim stellte erste Ergebnisse des Projekts vor. Ziel seiner Arbeit ist es, mittels Geodatenanalysen herauszufinden, wie die untersuchten Faktoren – vom Klima über den Boden bis hin zur Sorte – die Vitalität der Bäume beeinflussen. Hierzu erfassen die Forschenden den Zustand von Einzelbaumbeständen in Baden-Württemberg und verschneiden die Information mit historischen Klimadaten, Luftbildern, Bodenkarten, Geländemodellen und den Daten von Klimasensoren am Baum. So kleinräumig wurden lokale Klimadaten im Zusammenhang mit dem Zustand der Streuobstbäume noch nicht aufgenommen.

„Der Klimawandel ist schon da. Machen Sie sich also Gedanken, was Sie in Zukunft beachten müssen.“

Kevin Fleckenstein

Die Universitäten Tübingen und Hohenheim arbeiten hierfür mit den Umweltberatern des AT-Verbands in Stuttgart zusammen. Fleckenstein steht zudem im Austausch mit Pomologen wie Hans Thomas Bosch, Thilo Tschersich, Markus Zehnder, Walter Hartmann und Hartmut Maier. Die letzten beiden haben im Raum Filderstadt bereits etwa 25.000 Obstbäume kartiert – ein Schatz für die Forschung.

Die Wissenschaftler wiesen bereits nach, dass die Schnittpflege etwa zur Hälfte die Vitalität des Baums bedingt. Nur etwa 50% der untersuchten Bäume hatten kein Totholz und nur etwa 34% der Bäume werden regelmäßig gepflegt. Die Totholzanteile waren in der Tendenz an Süd- und Westhängen höher als auf Ost- und Nordhängen oder ebenen Flächen. Die Ursachen hierfür werden noch untersucht. Erstaunlich seien auch die großen klimatischen Unterschiede der Untersuchungsgebiete gewesen, wonach das Kleinklima selbst innerhalb einer Anlage deutlich variiert.

Die Hoffnung ist, aus den Ergebnissen Sorten- und Standortempfehlungen für zukünftige Obstwiesen ableiten zu können, damit diese wertvolle Kulturlandschaft auch im Klimawandel weiter bestehen kann. Ein Hindernis hierfür sei, dass die Sorten eines Streuobstbestandes oft unbekannt sind.

Sorten mit Genanalysen bestimmen

Bei diesem Problem könnte die Sortenbestimmung anhand genetischer Fingerprints helfen, deren Möglichkeiten Pomologe Hans-Joachim Bannier vorstellte. Bei dieser Methode werden Genproben einer mutmaßlichen Sorte

genommen, um sie mit anderen Genproben derselben Sorte abzugleichen.

Etwa 1440 Apfelsorten der Deutschen Genbank Obst sind in der Datenbank von Ecogenics für einen solchen Abgleich hinterlegt. So lässt sich mehr Sicherheit bei der Sortenbestimmung erhalten – zum Beispiel, wenn Früchte

für eine pomologische Bestimmung fehlen. Die Methode ermittelt allerdings keine Sortennamen,sondern lediglich, ob zwei Bäume genetisch identisch sind.

„Eine pomologische Sortenbestimmung bleibt weiterhin ratsam“, sagt Bannier. Denn die Methode bringt Unsicherheiten mit sich. Zum einen sind in der Gendatenbank die Sortennamen hinterlegt, unter denen sie von den

Pomologen genannt wurden. Hier können sich Fehler einschleichen – insbesondere bei pomologisch schwer unterscheidbaren Sorten. So ergaben Untersuchungen, dass etwa ein Viertel der Bäume der Deutschen Genbank

Obst (DGO) sortentechnisch falsch eingruppiert war. Auch beim Sammeln des Genmaterials können Fehler auftreten, beispielsweise bei durchgewachsenen Unterlagen oder wenn die Proben im Labor verwechselt werden.

Neben der Deutschen Datenbank von Ecogenics gibt es auch eine Europäische Fingerprint Datenbank. Diese enthalte ebenfalls noch viele Fehler,so Bannier. Was sie allerdings offenbart ist, dass viele Sorten europaweit verbreitet sind – allerdings oft mit unterschiedlichen Namen.

Schnitteingriffe in Ertrags- und Altbäume

Obstbaumeister Kai Bergengruen sprach ein viel diskutiertes Thema an: Den Schnitt großkroniger Obstbäume.„Wie stark und vor allem wie ich in einen großkronigen Obstbaum eingreifen sollte, lässt sich nur in Abhängigkeit

einer gründlichen Baumansprache und einer klaren Zielsetzung beantworten“, ist Bergengruen überzeugt. Er plädiert dafür, sich von Konzepten wie dem Oeschbergschnitt zu lösen und die Schnittintensität stattdessen an die geplante Nutzung und den Vitalitätszustand eines Baums anzupassen – mit dem Ziel, Reservestoffe des Baums zu schonen und damit dessen Lebensdauer sowie die notwendigen Eingriffsintervalle zu verlängern.

Der in den 1920er Jahren von Hans Spreng entwickelte Oeschbergschnitt zielte vor allem auf die Erzeugung von hochwertigem Tafelobst ab: Der strukturierte Hochstamm ist gut beerntbar, gut pflegbar, pflanzenschutzfähig und stabil. Die ordentliche, hierarchische Kronenform wird dabei unabhängig vom natürlichen Wuchscharakter herbeigeführt. „Je intensiver die Nutzung, desto intensiver der Schnitt“, erklärt Bergengruen. Heute sei die Tafelobsterzeugung allerdings nicht mehr so gefragt.

Stattdessen gehe es inzwischen eher darum, Streuobstwiesen als Lebensraum und identitätsstiftendes Landschaftselement zu erhalten. Denn ein Großteil der Altbäume befindet sich in einem schlechten Zustand. Das

Obst wird, wenn überhaupt, eher extensiv genutzt. Für den Schnitt alter Hochstämme sei deshalb das baumindividuelle Vorgehen eine Option. Dabei wird die Schnittintensität an den Vitalitätszustand eines Baumes und die geplante Nutzung angepasst. So ließe sich nicht nur die Lebensdauer des Baumes verlängern, sondern auch die Eingriffsintervalle.

Ein Teilnehmer der Frühjahrstagung berichtet aus Thüringen, dass Oeschbergkronen in den vergangenen heißen und trockenen Jahren häufiger abstarben, vermutlich infolge von Sonnenbrand. „Wir tun dem Baum in der derzeitigen Situation keinen Gefallen mit dem Oeschbergschnitt!“, so der Teilnehmer. Dafür zeichneten sich alte Oeschbergkronen durch große Stabilität aus, hält Bergengruen dagegen. Dennoch: Für geschwächte Bäume sei es wichtig, ihre Reservestoffe zu schonen.„Je triebschwächer der Baum, desto schwächer die Schnitteingriffe“,sagt Bergengruen. Die Reservestoffe lagern vorwiegend im Splintholz besonders steil stehenden und schnellwüchsigen, jungen Holzes. Entfernt man solche jungen Zweige anstelle eines alten unterständigen Astes, nimmt man dem Baum damit mehr Reservestoffe. Meistens sei weniger mehr, so Bergengruen.

Standards in der Obstbaumpflege

Ingmar Kruckelmann, Sprecher der AG Obstgehölzpflege, stellte passend dazu das neue Beurteilungsblatt des Pomologen-Vereins zur Regenerationsfähigkeit von Obstbäumen vor, das bis Sommer 2023 zur Verfügung stehen soll. (Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Pomologen-Vereins). Die Qualitätsstandards sollen bei der

Einschätzung helfen, ob Bäume noch vital genug sind, um auf einen Schnitt zu reagieren, und sind damit zentraler Bestandteil der Baumansprache.

Die Regenerationsfähigkeit richtig zu beurteilen ist entscheidend für die Herleitung des Pflegeziels und eine zweckmäßige Obstbaumpflege. „Nicht alle Bäume sind noch in der Lage, auf Eingriffe zu reagieren auch bei starkem

Schnitt“, erklärt Kruckelmann. Neben dem jährlichen Triebzuwachs werden auch weitere Merkmale zur Einschätzung der Regenerationsfähigkeit betrachtet. Dazu zählen:

  • Belaubungsdichte,Laubfarbe und -größe
  • Astdichte im Kronenquerschnitt (eher dicht oder schütter?)
  • Totholz: Lage in der Krone und Anteil am Kronenvolumen
  • Schadorganismen (Mistel, Baumpilze)
  • Wundheilung: Kallusbildung
  • Kronenstruktur, Verzweigungsmuster

Für einen vitalen Altbaum spricht beispielsweise, wenn der Hauptteil der Blattmasse an längeren Kurztrieben (5-20cm lang) gebildet wird.


NTZ+ Wendlingen

Nach Streuobstwiesen-Petition hoffen Wendlinger Betroffene auf Gesetzgeber

Nachdem die Petition der Interessengemeinschaft abgelehnt worden ist, richten die Betroffenen ihren Blick auf das Landratsamt. Außerdem hoffen sie jetzt auf den Gesetzgeber, dass er beide Interessen unter einen Hut bringen kann.

Nach der Petition stehen die Stücklesbesitzer wieder mehr im Fokus. Foto: Just

WENDLINGEN. Nach Ablehnung der Petition durch den Landtag (wir berichteten) ist bei der Interessengemeinschaft Streuobstwiese Ernüchterung eingekehrt. Während die einen gewillt sind, sich enttäuscht zurückzuziehen, richten die anderen ihren Blick nach vorne. Zumal nach Beendigung der Petition jetzt die Stillhaltefrist abgelaufen ist, und das Landratsamt die betroffenen Eigentümer wieder stärker ins Visier nehmen wird.

Für Gerald Kühr ist es gar ein „riesen Erfolg“, was die Interessengemeinschaft mit ihrer Petition erreicht habe. Zum einen sei die Petition angenommen worden und vor Ort sei es zu einer Anhörung ihrer Anliegen gekommen. Vorher hätten sie sich als Buhmänner gefühlt, mit überzogenen Bauten in der Außenwirkung. Durch die Petition habe die Interessengemeinschaft jedoch viel Öffentlichkeit erreicht. „Diese Aufmerksamkeit hätten wir sonst nicht erhalten“, sagt Kühr, „wir sind auf gutem Weg, es gibt ein Umdenken.“

Hermann Sommer, der die Petition für die über 40 betroffenen Obstwiesenbesitzer in seinem Namen eingereicht hatte, sieht das etwas pessimistischer. Sommer vermisst noch immer den Kontakt, den seiner Meinung die Ämter und Behörden mehr mit den Leuten vor Ort nutzen sollten – „und nicht nur Dekrete und Verordnungen aussprechen“.

Auch nach der Ablehnung wäre es das Beste nach Auffassung von Gerald Kühr und Wilfried Großmann, dass die Interessengemeinschaft zusammenbliebe, um sich in der anstehenden Phase mit dem Landratsamt gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Kühr und Großmann haben eigene Baumstückle in Unterboihingen, und sind von den aktuellen Aufforderungen des Landratsamts nicht betroffen. Wie sie haben sich noch weitere Unterboihinger solidarisiert mit den Wendlinger Stücklesbesitzer und auf der beigefügten Liste der Petition mitunterschrieben nach dem Motto „Das geht uns alle Streuobstwiesenbesitzer an“.

Im Gespräch mit unserer Zeitung kommt auch die Frage nach der Gleichbehandlung auf. Weshalb sind auf der gemeindeeigenen „Pfarrwiese“ im Landschaftsschutzgebiet Bolzplatz und Spielgeräte oder gar wie noch vor einigen Jahren Feuerstelle mit Bänken und Tischen rechtens, wenn sie von der Stadt aufgestellt werden, aber von einem Privatmann nicht? Er wolle die Möglichkeiten auf der Pfarrwiese deswegen nicht missen und einschränken, sagt Kühr, aber für ihn stellt sich die Frage, wo hier die Gleichbehandlung ist? Gerald Kühr nennt ein weiteres Beispiel: Ausgleichshabitate für Eidechsen. Solche Ausgleichsmaßnahmen mit aufgeschütteten Steinhäufen veränderten ebenfalls das Landschaftsbild und liefen dem Landschaftsschutz aus seiner Sicht entgegen. Kühr wundert sich wie Wilfried Großmann und Hermann Sommer, überhaupt, nach welchen Kriterien die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets (1992) gezogen worden seien, denn ein Teil befindet sich direkt bei der Autobahn und auch Strommästen durchzögen den Panoramablick.

Alle drei Streuobstwiesenbesitzer sind sich einig: Sie erkennen die Investitionen des Landes für den Erhalt der Streuobstwiesen an, diese sind aber aus ihrer Perspektive nicht alle wirklich zielführend. Als ein Beispiel benennen sie das „Schwäbische Streuobstparadies“. „Da braucht es kein Informationszentrum, weil ich weiß wie man einen Baum schneidet“, sagt Gerald Kühr, der selbst ein Baumstückle bewirtschaftet.

Viel effektiver halten sie, wenn das Land mehr Geld für die Pflege der Streuobstwiesen investieren würde. Die bisherigen Lösungen passten nicht zum Problem, bemängeln sie die Aktivitäten des Landes. Da würden Jugendliche durch Streuobst-Pädagogen für das Thema sensibilisiert und bei solchen Kursen der Wert für die Landschaft, für Flora und Fauna nur zu gut herausgestellt. Niemand würde aber reinen Wein einschenken und sagen: „Party machen müsst ihr aber woanders“, bringt es Hermann Sommer aus seiner Sicht süffisant auf den Punkt.

„Wir sind diejenigen, die für den Erhalt der Streuobstwiesen sorgen, sie pflegen und die Arbeit mit ihnen haben“, betont Hermann Sommer, „ohne uns wäre dieses Streuobstparadies nichts.“

„Im Ortsteil von Unterboihingen wurden in den letzten vier Jahren über 500 neue Obstbäume durch die Stücklesbesitzer gepflanzt“, erinnert Wilfried Großmann an die Aktion des Obst- und Gartenbauvereins Unterboihingen. Dies und die Petition nährt bei den drei Stücklesbesitzern die Hoffnung, dass durch die Petition Entscheidungsträgern in der Politik bewusst geworden sei, dass der Landtag das bestehende Gesetz so nicht lassen könne. „Der erhalt unserer Kulturlandschaft ist keine Selbstverständlichkeit, die von einigen wenigen, unter immer schwieriger werdenden Bedingungen so nebenher erledigt werden kann“, betont Sommer. Gerald Kühr hofft wie die anderen Petenten darauf, dass nach der Petition in einem ins Auge genommenen Gesetzesverfahren „ein lebensnaher Weg“ für die Streuobstwiesen und ihre Besitzer gefunden wird. Es dürfe nicht nur um Pflegearbeiten gehen, sondern es müsse auch eine gewisse Freizeitnutzung möglich sein. „Wir hoffen, dass der Gesetzgeber die Handlungsspielräume nochmals überdenkt.“

Während der Petition gab es ein Moratorium zwischen dem Landratsamt und den betroffenen über 40 Streuobstwiesenbesitzer in Wendlingen. Nun, da das Petitionsverfahren beendet ist, wird das Landratsamt jedem einzelnen Eigentümer, der es möchte, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anbieten.


Tag der Streuobstwiese 2023

Streuobstheld(inn)en für Aktionstag gesucht

Ob zur Blütezeit im Frühjahr oder zur Erntezeit im Herbst - eine Streuobstwiese ist an jedem Tag im Jahr ein ganz besonderer Ort. Und trotzdem sind die ökologisch und kulturell wertvollen Streuobstbestände in ihrer Existenz seit Jahrzehnten bedroht.

Mit dem Wochenende zum „Tag der Streuobstwiese“ ab dem 28. April feiert Europa deshalb dieses vielfältige Kleinod der Natur, die leckeren Köstlichkeiten und die Menschen dahinter. Alle Streuobstheld(inn)en sind aufgerufen, zu zeigen, warum ihre Arbeit wichtig ist, welche besonderen Produkte es dauerhaft zu Genießen gibt und warum sich ein Engagement für die Streuobstwiese lohnt.

Mitmachen, mitfeiern, schützen

Der Valentinstag ehrt die Liebe, der Tag der Streuobstwiese ehrt die Streuobstheld(inn)en. Denn überall in Europa setzen sich Menschen mit großer Leidenschaft für die Bewirtschaftung der Streuobstwiesen ein. Für den Erhalt der bedrohten Ökosysteme pflegen sie die Wiesen und Bäume, bewahren alte Sorten und Traditionen und kümmern sich um die Ernte. Das alles gibt es am Tag der Streuobstwiese für Groß und Klein zum Erleben. Egal ob als Verein, Initiative, Firma oder Privatperson: Jede und jeder kann eine Aktion zum Tag der Streuobstwiese anbieten, Interessierte zum Mitmachen und Genießen einladen und zeigen, was hinter dem großen Engagement steckt. Die Aktionen wie Produktverkostungen, Infoabende, Feste oder Führungen finden Interessierte als Teil eines vielfältigen Programms auf der Webseite www.streuobstueberall.de. Dort stehen weitere Informationen rund um diesen Streuobst-Feiertag bereit. Aufgerufen sind außerdem alle, als Botschafter:innen für den Tag der Streuobstwiese per Instagram, Zeitungsartikel oder Mundpropaganda laut zu werden. Hierzu stehen Text- und Bildmaterialien kostenfrei bereit.

Warum ein Aktionstag?

Das Motto am Tag der Streuobstwiese ist ganz im Sinne der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen: Gemeinsam bewahren - Intakte Streuobstwiesen gegen den Biodiversitätsverlust. Mit diesem Motto und dem Hashtag

#GenerationRestoration fordert Hochstamm Deutschland e.V. den Stopp der fortschreitenden Verschlechterung und das Verschwinden dieses Ökosystems. Neben der biologischen Vielfalt stehen am Tag der Streuobstwiese auch die Streuobst-Kultur und die Verbundenheit Europas im Fokus. Aber das Wichtigste sind natürlich die Streuobstheld(inn)en, die Großartiges leisten – egal ob auf der Wiese, in der Kelterei oder im Verein.

 

Der Tag der Streuobstwiese wird durch Hochstamm Deutschland e.V. (www.hochstamm-deutschland.de) organisiert. Tatkräftig unterstützen die ARGE Streuobst aus Österreich, BirdLife Europe aus Brüssel und das UK Orchard Network aus dem Vereinigten Königreich.


OBSTBAUERN IM AUSTAUSCH MIT LANDWIRTSCHAFTSMINISTER ÖZDEMIR

Reduktionsziel löst Existenzangst aus

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission, bis zum Jahr 2030 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um die Hälfte zu reduzieren, löst unter den Obstbauern am Bodensee große Besorgnis aus. Alarmiert sind sie insbesondere wegen des vorgesehenen Pflanzenschutzmittelverbots in Schutzgebieten. Ihre Existenzängste und Sorgen um die Zukunft der Betriebe haben sie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei einem Besuch auf dem Obsthof Haas in Friedrichshafen-Ailingen mitgeteilt.

 

18.10.2022
Von: we

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Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reduktionsziele beim Pflanzenschutz alarmieren die Obstbauern. Ihre Ängste und Sorgen trugen sie dem Bundeslandwirtschaftsminister bei seinem Besuch am Bodensee vor.

Das Vorhaben der EU, in jedem Schutzgebiet auf jeglichen Pflanzenschutz zu verzichten, ist für uns unvorstellbar. Das wäre das Aus für unsere Betriebe. Herr Özdemir, wir brauchen Ihre Unterstützung.“ Der Appell von Lukas Haas an den Bundeslandwirtschaftsminister fiel eindringlich aus. Er und vier seiner Berufskollegen liegen mit ihren Betrieben am Rande des rund hundert Hektar großen Landschaftsschutzgebiets Haldenberg. Alle fünf haben ähnliche Betriebsstrukturen und bei allen fünf stehen Hofnachfolger in den Startlöchern. Mindestens 75 Prozent ihrer Obstanbauflächen liegen in dem Landschaftsschutzgebiet, teilweise sind es sogar hundert Prozent. „Diese Flächen wären nach dem Verordnungsentwurf der EU nicht mehr zu bewirtschaften“, machte der 24-jährige Obstbaumeister deutlich. Die Produktion von marktfähigem Obst wäre nicht mehr möglich und die Betriebe hätten keine Zukunftsperspektive. Die bereits erfolgten Investitionen aber würden noch lange auf den Höfen lasten.

Doch nicht nur Betriebe am Haldenberg wären von dem angestrebten Reduktionsziel stark betroffen. Laut Zahlen von Marius Wetzler vom Landwirtschaftsamt liegen allein im Bodenseekreis über 3300 Hektar landwirtschaftliche Fläche ohne Grünland in Schutzgebieten. Davon entfallen annähernd 3100 Hektar auf Landschaftsschutzgebiete. Auf rund einem Drittel davon wird Obst angebaut, auf gut 250 Hektar wächst Hopfen und auf über 300 Hektar wird Weinbau betrieben. 

Vertrauen in die Politik schwindet

Katastrophale Auswirkungen befürchtet deshalb auch Dieter Mainberger, der Vorsitzende des Bauernverbandes Tettnang, sollte das Vorhaben der EU-Kommission umgesetzt werden. Betroffen wären nicht nur einzelne landwirtschaftliche Betriebe sowie der vor- und nachgelagerte Bereich, auch das Landschaftsbild und die Ernährungssicherheit der Bevölkerung sieht er in Gefahr. Schwer wiegt für ihn außerdem, dass dadurch das Vertrauen in die Politik und die Planungssicherheit verloren gehen. Die Landwirtschaft wolle sich nicht grundsätzlich der Reduktion beim Pflanzenschutz verschließen, „aber nicht pauschal und allgemein, sondern so, wie es technisch machbar ist, um die vom Verbraucher und Handel gewünschten Qualitäten zu erzeugen“, untermauerte er.

Keine Alternative zu Sonderkulturen

Für die kleinteilige Struktur am Bodensee gebe es keine Alternative zu Sonderkulturen mit der hohen Wertschöpfung. „Lehnen Sie das Paket der EU, so wie es ist, ab. Wir brauchen Ihre Stimme für unsere Betriebe. Sonst ist die Landwirtschaft und mit ihr der Sonderkulturanbau Geschichte“, appellierte er an den Landwirtschaftsminister. Eine Lösung sieht er im baden-württembergischen Weg mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz, bei dem die Politik auf Kooperation statt auf Verbote setze. „Wir werden alles dafür tun, dass dieser Kompromiss als Lösung dient“, versicherte auch Martin Hahn, Landtagsabgeordneter der Grünen, der den Austausch moderierte.

Vorleistungen längst erbracht

Der heimische Obstbau habe sich bereits vor über zehn Jahren aufgemacht, die Biodiversität zu fördern, unterstrich Thomas Heilig, einer der beiden Vorsitzenden der Obstregion Bodensee. Mittlerweile würden jedes Jahr mehr als eine Million Quadratmeter ein- und mehrjährige Blühflächen angelegt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass die Zahl der Wildbienenarten sich mittlerweile mehr als verdoppelt hätten, darunter 25 bedrohte Arten und dies bei integrierter Produktion von Tafelobst. „Für uns zählt die Sicherung der Erträge ebenso wie die Schonung der Umwelt und die Leistungen für die Kulturlandschaft“, versicherte Heilig. Überdies engagierten sich die Obstbauern im Projekt „Echt Bodenseeapfel“, über das robuste und resistente Sorten getestet würden mit dem Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter Praxisbedingungen zu verringern, die Biodiversität zu fördern und die CO2-Bilanz zu verbessern. „Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel für die Entwicklung einer nachhaltigen Produktion“, gab er dem Bundeslandwirtschaftsminister mit auf den Weg.

Özdemir zeigte sich zuversichtlich, eine Lösung zu finden, ohne das Ziel eines verringerten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln aus den Augen zu verlieren. Dabei könne die baden-württembergische Lösung als Blaupause dienen. Mit Blick auf den EU-Entwurf nannte er drei Aspekte, die bei einer Umsetzung zu beachten seien. Zum einen dürften nicht diejenigen bestraft werden, die bereits Vorleistungen erbracht hätten. Deshalb sei das Referenzjahr für die Reduktion wichtig. Auch dürften nicht die Länder und Regionen benachteiligt werden, die viele Schutzgebiete ausgewiesen hätten. Als dritten Punkt nannte er eine möglichst bürokratiearme Umsetzung. Dabei will er den biologischen Anbau auch nicht als Gegensatz zur integrierten Produktion verstanden wissen. Um dem Klimawandel zu begegnen, seien Anstrengungen von allen nötig. „Wenn wir das abwenden wollen, müssen wir zusammenarbeiten“, betonte er. 

Einsatz für ein Herkunftskennzeichen versprochen

Ferner versprach er, ein nationales Herkunftskennzeichen voranzutreiben. „Meine Geduld ist nicht unendlich, wenn es da europäisch nicht vorangeht“, meinte er, forderte aber auch vom Lebensmitteleinzelhandel in diesem Punkt mehr Unterstützung ein. Weiter appellierte er an die Verbraucher, es beim Einkauf an der Ladentheke nicht bei Lippenbekenntnissen zu belassen, sondern heimische Lebensmittel mehr wert zu schätzen. Ein Wunsch, den Jens Stechmann als Vorsitzender des Bundesausschusses Obstbau an den Handel adressierte. Es beklagte die mangelnde Solidarität des Handels, der die Apfelverteilaktion der Erzeuger kaum unterstützt habe. Stattdessen lagen Früchte aus der Südhemisphäre in den Regalen. Die Branche, die mit massiv steigenden Kosten, allen voran beim Mindestlohn konfrontiert sei, wünsche sich vom Handel mehr Solidarität. „Dazu brauchen wir die Unterstützung der Politik“, wandte sich Stechmann an die Adresse des Bundeslandwirtschaftsministers. 


Landtag lehnt Petition der Streuobstwiesenbesitzer in Wendlingen ab

Ernüchterung bei der Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Wendlingen nach der Entscheidung. Das Vorgehen des Landratsamts wird von der Landesregierung als sinnvoll erachtet.

Der Landtag betont bei seiner Entscheidung, dass Pflasterungen, versiegelte Terrassen, Einfriedungen, feste Grillstellen und Freisitze, dauerhafte Lagerstätten sowie sonstige bauliche Anlagen nichts im Natur- und Landschaftsschutzgebiet zu suchen haben. Foto: Just

WENDLINGEN. Der Brief mit der Ablehnung flatterte noch vor Weihnachten Hermann Sommer, einem der Initiatoren der Interessengemeinschaft Streuobstwiesen, ins Haus. Das Ergebnis: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“, was in aller Kürze bedeutet: die Bitte der Interessengemeinschaft, mit der die betroffenen Stücklesbesitzer gehofft hatten, dass das Landratsamt in Esslingen von der Beseitigung von illegal gebauten und erweiterten Hütten sowie Gärten und weiteren Anlagen absieht, wurde abgeschlagen. Bei seiner Entscheidung war der Landtag am 14. Dezember der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gefolgt.

Damit ist zwar das Petitionsverfahren abgeschlossen. Aber das Thema ist nach den Worten von Andreas Kenner, stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses, damit noch lange nicht erledigt.

Denn wie in Wendlingen ergeht es tausenden Wiesenbesitzern im Ländle, die sich mit den gleichen Problemen mit den Behörden auseinandersetzen müssen. Im Wesentlichen geht es immer um folgende Fragen: Welchen Spielraum haben Eigentümer in Landschaftsschutzgebieten bei der Freizeitnutzung ihrer Streuobstwiese? Und wie groß dürfen die Hütten für die Unterbringung der Gerätschaften zur Pflege des Stückles sein? Man sollte meinen, das wäre überall gleich geregelt. Wenn man genauer hinschaut, gibt es allerdings gravierende Unterschiede. Während beispielsweise auf der Gemarkung Stuttgart und im Kreis Ludwigsburg Geschirrhütten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten von bis zu 20 Kubikmeter zugelassen sind, wie Andreas Kenner anmerkt, wird das Gesetz im Landkreis Esslingen strenger ausgelegt – wohlgemerkt bei gleicher Rechtslage.

Ein Lichtblick über die Entscheidung des Landtags hinaus

Trotz abschlägiger Entscheidung war die Petition der Wendlinger Interessengemeinschaft, die sich für die 46 betroffenen Stücklesbesitzer in Wendlingen einsetzt und in deren Interesse im Dezember 2021 die Petition eingereicht hatte, nicht umsonst. „Es hat sich trotzdem gelohnt“, zieht Andreas Kenner gegenüber unserer Zeitung ein positives Fazit, „die Petition hat gezeigt, dass wir das Gesetz nicht so lassen können“ – auch im Hinblick auf einen bevorstehenden Generationenwechsel bei den Stücklesbesitzern. Nach der Begründung von Kenner hatte der Petitionsausschuss nach intensiven Beratungen deswegen der Petition nicht abhelfen können, weil dies rechtlich gar nicht möglich gewesen sei. Mit der Petition konnte das bestehende Gesetz nicht gekippt werden. In der Entscheidung des Landtags liest sich das so: „Aufgrund der gegeben Sach- und Rechtslage sah der Petitionsausschuss im Ergebnis keine Möglichkeit, der Petition abzuhelfen. Der durch das Landratsamt beschrittene Weg ist sinnvoll und geeignet, den Konflikt zu lösen.“

Der Landtag hatte auch ausdrücklich die „Aufgabe der Unteren Baurechts- und Naturschutzbehörde des Landratsamts, die in der Landschaftsschutzgebietsverordnung getroffenen Verbote zu überwachen und die Einhaltung der im Gebiet geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten“, hervorgehoben. Ebenfalls die Vorgehensweise des Landratsamtes, dass „die ohne Genehmigung errichteten Anlagen wieder zu entfernen“ seien. Hierfür sei ausreichend Zeit eingeräumt worden. Die Petenten hatten auch dies als unberechtigte Forderung und Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer in der Petition vorgebracht.

Wäre es nicht sinnvoll, eine einheitliche Regelung fürs ganze Land anzustreben?

Womöglich ist im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes eine noch weitergehende Berücksichtigung des Anliegens der Petenten vorstellbar. Dies war der Vorschlag eines Abgeordneten, der nicht näher benannt wurde. Bei einer Gegenstimme wurde die Petition an die Landesregierung „überwiesen“ mit der Absicht, „eine Regelung auf den Weg zu bringen, die in ganz Baden-Württemberg einheitlich ist“.

Wie es für die betroffenen Streuobstwiesenbesitzer in Wendlingen nach der Petition erst mal weitergeht, das hatte Dr. Marion Leuze-Mohr, Erste Landesbeamtin und Stellvertreterin des Landrats, bereits bei der Anhörung in Wendlingen im September angedeutet. Danach wird das Landratsamt in Esslingen jedem einzelnen Stücklesbesitzer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anbieten, sofern die rechtswidrig errichteten baulichen Anlagen nicht schon freiwillig zurückgebaut worden sind oder noch werden. Davon ausgenommen sind bauliche Anlagen, die bei Inkrafttreten des Landschaftsschutzgebiets vor dem 15. November 1992 erstellt wurden – ihnen wird Bestandsschutz gewährt. Mit diesem Vertrag soll festgezurrt werden, was auf dem jeweiligen Grundstück zulässig ist und was nicht. Ebenso wird der Zeitraum für den Rückbau festgehalten. Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Vertrags kann laut dem Landtag beispielsweise ein Baumhaus sein, bei dem bereits absehbar ist, dass die Kinder aufgrund des Alters in kurzer Zeit das Interesse daran verlieren. Hier kann der Zeitraum, bis wann das Baumhaus entfernt werden muss, im Vertrag festgelegt werden.

Wer sich mit beidem – einem öffentlich- rechtlichen Vertrag und einem freiwilligen Rückbau – nicht arrangieren möchte, der muss damit rechnen, dass eine „rechtsbehelfsfähige Beseitigungsverfügung zum Rückbau erlassen“ wird, sprich das nicht genehmigte Bauwerk muss abgerissen werden. Selbstverständlich obliegt es jedem Einzelnen, ob er die Rechtmäßigkeit der Entscheidung vor Gericht beziehungsweise im Widerspruchverfahren überprüfen lassen möchte.

Wie die Begründung aber auch zeigt, sieht der Landtag den Bedarf zur Lagerung von Geräten, Obstkisten und ähnlichen Gegenständen auf den Streuobstwiesen. Es sei daher grundsätzlich vorstellbar, „kleine, zum Zeitpunkt der Bau- und Umweltkontrolle bereits vorhandene Gerätehütten (maximal 20 Kubikmeter)“, die nachweislich der Landschaftpflege dienen, zu dulden und auf eine Rückbau dieser baulichen Anlagen zu verzichten.

Zwischenzeitlich sind einige der am meisten beanstandeten illegalen Bauten freiwillig rückgebaut worden. Wie der Landtag weiter ausführt, sind „Entscheidungen wie eine Rückbauverfügung derzeit im betroffenen Gebiet noch nicht erlassen worden und können somit auch nicht angefochten werden“. Während das Gros der Streuobstwiesenbesitzer das Thema sehr ernst nimmt und mit den Behörden kooperiert, gibt es aber wohl auch Einzelne, die genau das Gegenteil im Sinn haben. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Anzahl der nicht genehmigungsfähigen Bauten seit der Anhörung laut Andreas Kenner weiter erhöht haben soll, anstatt sie zu reduzieren – das ist auch dem Landratsamt nicht entgangen.


Streuobstwiesenbegehung mit Jens Häußler

Für den 28. Oktober 2022 hatte der Verein Onser Saft e.V. seine Mitglieder zu einer Wiesenbegehung

mit dem Obstbaumberater des Landratsamt Esslingen Jens Häußler eingeladen, der Einladung waren

nahezu 30 interessierte Personen gefolgt. Nach den einleitenden Worten des Organisators Friedrich

Pfleghar wanderte die Gruppe an Grundstücken oberhalb des Parkplatz Lehmgrüble Wendlingen

vorbei. Anhand von Bäumen unterschiedlichen Alters und Sorten erläuterte Häußler

grundsätzliches zum Baumschnitt und zu den Vorgaben zum fachgerechten Baumschnitt im Rahmen

des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen des Landes Baden-Württemberg, das im

Jahr 2025 endet und erwartungsgemäß 2025 in die dritte Runde gehen wird. Nach gut eineinhalb

Stunden endete die Begehung wieder am Parkplatz, wo bei vom Verein bereitgestellten Getränken

und einem kleinen Vesper weitere Fragen an Häußler gestellt wurden und auch untereinander

lebhaft diskutiert wurde. Der Verein bedankt sich herzlich bei Jens Häußler für die Beratung, bei

Friedrich Pfleghar für die Organisation und bei den Mitgliedern für ihr Interesse.

 

 

Hinweis auf das Landesportal Streuobst: https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite

 

Broschüre des Schwäbischen Streuobstparadies zum Thema Bewirtschaftung in Zusammenhang mit Naturschutz und Artenschutz. Die Seite des Schwäbischen Streuobstparadieses ist mittlerweile auch fachlich sehr gut aufgestellt. Schaut dort doch einfach mal vorbei. https://www.streuobstparadies.de/

 

Da zum Ende nochmals das Thema Klimawandel usw. angesprochen wurde, hier noch ein Link zur LWG Bayern bei der es um Stadtbäume geht, evtl. sind hier auch Sorten dabei, die in Zukunft auf Streuobstwiesen zu finden sind. https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/085113/index.php

 

 

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33_Infoblatt_Mistel.pdf
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33_Hinweise_fachgerecht_Baumschnitt.pdf
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Informationsbroschüre+ENDVERSION.pdf
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BROSCHÜRE WILDOBST

Eine tolle Broschüre kann unter nachfolgender  Adresse kostenlos heruntergeladen werden.

Umfassende Information zum Thema Wildobst in/auf Streuobstwiesen

vom Landschaftspflegeverband Main-Kinzig-Kreis.

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/7/0/5/4/1/5/broschuere_wildobst.pdf


Misteln

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Misteln bekämpfen, aber richtig. Tolle Information der Stadt Großbottwar:
information_mistelschnitt_in_streuobstbe
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Info aus Nürtinger Zeitung von 2018 zu Misteln, aber noch immer gültig:
Nürtinger Zeitung_ Misteln saugen Bäume
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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

am Donnerstag, den 19. Mai 2022 um 19:00 Uhr findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung

im Musikerheim in Wendlingen, Austraße 101 statt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

 

1 Begrüßung

2 Berichte des Vorstandes

2.1 Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden

2.2 Kassenbericht

2.3 Bericht der Kassenprüfer

2.4 Aussprache zu den Berichten

3 Entlastung der Vorstandschaft

4 Neuwahlen

4.1 Ernennen eines Wahlleiters

4.2 Wahl des 1. Vorsitzenden, Wahl des 2. Vorsitzenden für ein Jahr, Wahl der

Beisitzer

4.3 Bestätigung/Ernennung der Kassenprüfer

5 Anträge und Verschiedenes

Weitere Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens 11. Mai 2022 beim 1. Vorsitzenden, Herrn

Klaus Grüdl eingereicht werden.


Liebe Streuobst-HeldInnen,

Liebe Mitglieder von Hochstamm Deutschland,
 
am 29. April feiern wir zum zweiten Mal den Tag der Streuobstwiese - europaweit, vielfältig und bunt! Warum? Weil wir der Meinung sind, dass wir mit einem europaweiten Aktionstag und vielfältigen Aktionen von England bis Südtirol und von Transsilvanien bis an den Atlantik mehr Aufmerksamkeit auf unsere Streuobstwiesen, die Biodiversität und die (ehrenamtlichen) Bewirtschafter lenken können. Wir müssen raus aus unserer Filterblase!
 
Seit letztem Jahr hat sich ein breites europäisches Netzwerk entwickelt, über das wir jetzt den Tag der Streuobstwiese 2022 bewerben und ALLE Streuobst-Akteure dazu aufrufen, Aktionen vor Ort durchzuführen. Zusammen mit den "Erfindern" des Tags der Streuobstwiese, der ARGE Streuobst Österreich und des UK Orchard Network koordinieren wir von Hochstamm Deutschland den Tag der Streuobstwiese. Eine neue Homepage (www.streuobstueberall.de bzw. www.orchardseverywhere.com) informiert zentral und verlinkt europaweit zu den Veranstaltungen, Events und Partnern. Alle Aktionen sind in einer interaktiven Karte für die VerbraucherInnen zu finden.
 
Wir Freuen uns auf Eure Aktionen und bitten Euch, die Infos zum Tag der Streuobstwiese in Euren Netzwerken und an alle Eure Kontakte weiterzuleiten.
 
In der Anlage findet Ihr ergänzend zum Newsletter von letzter Woche den Aufruf zum Tag der Streuobstwiese mit allen Infos sowie eine Pressemitteilung, die Ihr gerne für Eure Kommunikation vor Ort verwenden könnt. Auf der neuen Homepage könnt Ihr in einem Formular Eure Veranstaltungen eintragen. Auch findet Ihr im "Service-Bereich" (https://orchardseverywhere.com/service/) die Vorlagen, das Logo oder einen Plakatentwurf zur eigenen Verwendung!
 
Wir bitten Euch herzlich, den Tag der Streuobstwiese zu unterstützen - als Partner, mit Veranstaltungen oder über die Weitergabe der Infos.
 
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

--

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Hannes Bürckmann

 

 

 

 

image.png Europaweiter Tag der Streuobstwiese am 29. April 2022 - EUROPA feiert Biodiversität - www.streuobstueberall.de 

Hochstamm Deutschland e.V.

 



Aus Obst und Garten:

STREUOBSTANBAU

Neue Ideen zur Förderung

© Springob


„Streuobstwiesen sind ein fester Bestandteil unseres Landschaftsbildes in Baden-Württemberg. Jeden Tag engagieren sich zahlreiche Menschen ehrenamtlich oder beruflich für den Erhalt unserer Streuobstwiesen. Doch die Streuobstbestände im Land sind aus den verschiedensten Gründen rückläufig. Wir müssen daher unsere Aktivitäten intensivieren und auch neue Wege beschreiten, um dem Rückgang dieser wertvollen und artenreichen Kulturlandschaftsform Einhalt zu gebieten. Dazu gehört, den Nutzen und den Wert der Streuobstwiesen zu verdeutlichen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz MdL, am Donnerstag (11. November) anlässlich der Veranstaltung „Erhalt von Streuobstwiesen – Neue Impulse aus Baden-Württemberg“, die aus der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin live übertragen wurde.

Ideen für neue Forschungsansätze

In Baden-Württemberg stehen mit über 7 Mio. Bäumen die größten zusammenhängenden Streuobstbestände Europas. Diese gehören vielerorts zum typischen Landschaftsbild. Sie sind attraktiver und touristischer Erholungsort, liefern eine ganze Bandbreite regionaler und gesunder Fruchtsorten und bieten Lebensraum für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten.

„Mit der Diskussion über das Erleben von Streuobstlandschaften und deren positive Auswirkungen auf die seelische Gesundheit des Menschen möchten wir erste wissenschaftliche und forschungsbezogene Impulse sammeln. Erfolgversprechende interdisziplinäre Ansätze wollen wir weiterverfolgen und somit die Bedeutung unserer Streuobstwiesen hervorheben“, betonte Staatssekretärin Kurtz. Die Paneldiskussion mit Wissenschaftlern/innen verschiedenster Disziplinen diene dazu, die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsansätze aufzugreifen und daraus Impulse für die neue Streuobstkonzeption in Baden-Württemberg zu ziehen.

Expertenkreis soll Ideen konkretisieren 

Im Rahmen der Veranstaltung in der Landesvertretung in Berlin diskutierte ein wissenschaftlicher Expertenkreis mit Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL über die kulturhistorische Bedeutung und die nachweislich psychologischen Wirkungen des Erlebens von Natur und Streuobstlandschaften. Dabei standen insbesondere Forschungsarbeiten im umweltpsychologischen, umweltpädagogischen und landschaftsplanerischen Bereich sowie konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen, beispielsweise im Kurbereich, im Mittelpunkt.

Dem wissenschaftlichen Expertenkreis gehören Prof. Dr. Christian Küpfer (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Fachbereich Landschaftsplanung und Naturschutz), Dr. Eike von Lindern (Dialog N – Forschung und Kommunikation für Mensch, Umwelt und Natur, Zürich), Prof. Dr. phil. Ulrich Gebhard (Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft) und Prof. Dr. Werner Konold (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften) an. Die Diskussion stieß sowohl in Kreisen der Politik, der Wissenschaft, der Verbände und der Gesellschaft, als auch in der Fach- und Streuobstszene auf große Resonanz und Zuspruch.

Aktuelle Förderprogramme des Landes

Der Erhalt der Streuobstwiesen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung von Baden-Württemberg. Das Land unterstützt den Streuobstanbau durch zielgerichtete Maßnahmen und Förderungen. Hierzu gehören ...

  • das Förderprogramm Baumschnitt-Streuobst, durch welches Aufpreisinitiativen, Gemeinden, Vereine, Mostereien, Landschaftserhaltungsverbände, Abfindungsbrennereien und Gruppen von Privatpersonen über eine Sammelantragstellung eine finanzielle Unterstützung von je 15 Euro für zwei fachgerecht durchgeführte Baumschnittmaßnahmen erhalten.
  • das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), mit dem das Land die aufwändige Grünlandpflege unter und zwischen den Bäumen von Streuobstbeständen mit 2,50 Euro je Baum und Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren fördert.
  • die Unterstützung der Vermarktung von Produkten aus 100 % Streuobst über eine sogenannte Merkblattförderung. Gefördert werden Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die den Absatz von regionalen Streuobstprodukten verbessern.
  • die Unterstützung von Klein- und Obstbrennereien im Land über Förderprogramme im Bereich der ländlichen Entwicklung und des Natur- und Landschaftsschutzes sowie über Projekte.
  • Streuobstprojekte im Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt, beispielsweise zur Erhaltung der genetischen Ressourcen von Birnen und der Erhaltung alter Kirschsorten.

Bisherige Förderprogramme werden analysiert

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat zudem eine „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben, die Grundlage für die Fortschreibung der Streuobstkonzeption des Landes sein soll. Um auf die rückläufigen Bestandszahlen der Streuobstbestände in Baden-Württemberg angemessen zu reagieren, sollen bestehende Aktivitäten, Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Unterstützung des Streuobstbaus im Rahmen der Streuobstkonzeption auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und neue Unterstützungsmöglichkeiten verifiziert, sowie bestehende Unterstützungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden. Der Fokus des Gutachtens liegt dabei sowohl auf der Unterstützung der Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstbestände als auch der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Streuobstprodukten.

Ergänzend wird eine Machbarkeitsstudie für eine „Streuobsterlebniswelt Baden-Württemberg“ durchgeführt, die dazu beitragen soll, Rahmenbedingungen für die Neu- oder Weiterentwicklung eines touristischen Zentrums zu prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden Anfang 2022 erwartet.

 

Von: Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz